Allgemeine Berichte | 09.01.2018

Schiedsamtsbezirke in der Gemeinde Wachtberg

Schlichtung privater Klagesachen

Wachtberg. Die Gemeinde Wachtberg ist in zwei Schiedsamtsbezirke unterteilt.

Der erste Bezirk, Wachtberg I, umfasst die Ortschaften Pech, Villip, Villiprott, Adendorf, Arzdorf, Fritzdorf und Holzem. Hier ist Dr. Stefan Hagen, Forstweg 7, Wachtberg-Pech, Tel. (02 28) 32 82 07, als zuständige Schiedsperson Ansprechpartner in Schiedsangelegenheiten.

Für den zweiten Bezirk, Wachtberg II, zu dem Niederbachem, Oberbachem, Berkum, Gimmersdorf, Werthhoven, Züllighoven und Ließem zählen, ist Ernst Wendland, Auf dem Köllenhof 99, Wachtberg-Ließem, Tel. (02 28) 3 50 48 69, als Schiedsperson zuständig. Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört die Schlichtung in Privatklagesachen wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Betroffene Personen können sich erst dann mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie vorher versucht haben, sich unter Beteiligung einer Schiedsperson mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu versöhnen. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Aufgabe der Schiedsperson ist es, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und so den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt ist unbürokratisch und kostengünstig.

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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