Allgemeine Berichte | 01.07.2021

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Schmitt: Mehr Geld für Regionalförderung

Rheinland-Pfalz.Gute Nachrichten für Unternehmen in Rheinland-Pfalz: Von kommenden Jahr an werden mehr Regionen in das Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) integriert, ebenso steht mehr Geld zur Verfügung, um Investitionen von Unternehmen in den Fördergebieten zu unterstützen. Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat die wichtige Rolle des GRW-Programms zur Stärkung der Wirtschaft im Land hervorgehoben.

„Mit dem GRW-Programm setzt Rheinland-Pfalz wichtige regionalpolitischen Impulse im Land. Es ist ein zentrales Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung: Wir setzen Anreize für Investitionen in den schwächer entwickelten Gebieten, das stärkt unsere mittelständische Wirtschaft und schafft Arbeitsplätze in den Regionen“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Durch die Neugestaltung der GRW-Gebietskulisse werden mehr rheinland-pfälzische Regionen in die Förderung integriert, ebenso steigt der Anteil von Rheinland-Pfalz an den Bundesmitteln in der Förderperiode. Diese werden vom Land mit derselben Summe co-finanziert.

In der neuen Förderperiode der Jahre 2022 - 2027 steigt der rheinland-pfälzische Anteil an den Bundesmitteln auf 2,13 Prozent von zuvor 1,05 Prozent. Zusammen mit derselben Summe an Landesmitteln wächst das Finanzierungsvolumen auf über 20 Millionen Euro pro Jahr, bislang standen jährlich rund zwölf Millionen Euro zur Verfügung. Somit können überregional tätige, gewerbliche Unternehmen je nach Größe mit Fördersätzen zwischen 10 und 30 Prozent bei Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung unterstützt werden.

Umgesetzt wird das Programm von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Anträge können in der neuen Förderperiode ab dem Frühjahr 2022 bei der ISB gestellt werden. Die Antragstellung innerhalb des laufenden Förderzyklus ist noch bis zum 15. August möglich.

In der neuen Förderperiode werden die GRW-Fördergebiete die folgenden Regionen in Rheinland-Pfalz umfassen:

C-Fördergebiete

Landkreis Birkenfeld, Landkreis Südwestpfalz, Kreisfreie Stadt Pirmasens, Kreisfreie Stadt Zweibrücken

D-Fördergebiete

Landkreis Ahrweiler, Landkreis Altenkirchen, Landkreis Bad Kreuznach, Landkreis Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück-Kreis, Landkreis Bernkastel-Wittlich, Landkreis Vulkaneifel, Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel, Donnersbergkreis, Kreisfreie Stadt Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt Worms, Kreisfreie Stadt Trier

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Ziel ist es, strukturschwache Regionen zu unterstützen, Standortnachteile bei Investitionen auszugleichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung zu setzen. Zum Ende des laufenden Jahres findet der Übergang in eine neue Förderperiode statt.

Die neue GRW-Fördergebietskarte steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Pressemitteilung des

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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