Allgemeine Berichte | 18.02.2016, 14:00 Uhr

Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises

Schonzeit für Hecken und Gebüsche

Ab 1. März sind nur noch Form- und Pflegeschnitte erlaubt

Rhein-Sieg-Kreis. Auch wenn bei dem wenig einladenden Wetter der letzten Tage noch gar keine richtige Lust am Gärtnern aufkommen will, haben Gartenfreunde bereits jetzt einiges zu tun, um ihr „Revier“ fit für den Sommer zu machen. Hierzu zählt auch der erforderliche Rückschnitt von Bäumen, Hecken und sonstigen Gehölzen. Aber Achtung: In rund zwei Wochen, am 1. März, beginnt die Schonzeit für Hecken und Gebüsche. Bis zum 30. September dürfen diese dann weder gerodet noch abgeschnitten oder gar zerstört werden. Grund hierfür ist, dass Hecken und Gebüsche den heimischen Vögeln, Insekten, Säugetieren, Reptilien und Amphibien Schutz vor natürlichen Feinden bieten. Die Gehölze dienen ihnen als Schlaf- und Ruheplätze sowie zur Aufzucht des Nachwuchses. Blattwerk, Knospen, Früchte und Samen sind außerdem kostbare Nahrungsmittelspender für die Tierwelt. Während der siebenmonatigen Schonzeit sind an den Gehölzen nur behutsame Form- und Pflegeschnitte erlaubt, wie beispielsweise das Zurückschneiden der austreibenden Zweige. Außerdem kann ein maßvoller Rückschnitt notwendig sein, wenn Zweige und Blattwerk in Fußgängerwege oder Fahrbahnen hineinwachsen oder wenn an Ein- und Ausfahrten die Sicht in den Straßenraum versperrt wird. Wer jedoch zum „Kahlschlag“ ansetzt, verstößt gegen das nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz und riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. „Durch Radikalschnitte würde Vögeln und anderen Tieren die Lebensgrundlage entzogen“, erläutert Kreisumweltdezernent Christoph Schwarz und bittet, auf die heimische Tierwelt und ihre Lebensräume Rücksicht zu nehmen. „Auch beim erlaubten behutsamen Form- und Pflegeschnitt sollte stets vorsichtig geprüft werden, ob sich nicht ein bewohntes Nest im Gezweige verbirgt.“ In diesem Fall sollte der Rückschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Weitere Informationen zur Schonzeit für Hecken und Gebüsche können beim Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises unter Tel. (0 22 41) 13 26 76 oder -35 30 erfragt werden.Pressemitteilung

des Rhein-Sieg-Kreises

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