Die Verbandsgemeinde Puderbach informiert
Schuleinschreibung
Puderbach. Die Schuleinschreibung der Schulanfänger für das Schuljahr 2023/2024 findet im Bereich der Verbandsgemeinde Puderbach wie folgt statt:
Grundschule „Holzbachtalschule“ Puderbach: Mittwoch, 28. September - 15 bis 17 Uhr, Tel. (0 26 84) 35 30. Grundschule „In der Au“ Raubach: Dienstag, 27. und Mittwoch 28. September. Termine werden individuell durch die Schulleitung vergeben, Tel. (0 26 84) 53 02. Grundschule „Märkerwaldschule“ Urbach:
Dienstag, den 27.und Mittwoch, 28. September. Termine werden individuell montags und mittwochs vormittags durch die Schulleitung vergeben, Tel. (0 26 84) 42 66.
Es müssen angemeldet werden
1. Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. August 2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben, bzw. vollenden werden. 2. Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Ein Kind muss selbstverständlich nicht angemeldet werden, wenn es vorzeitig eingeschult wurde. Liegt eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen. Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der zuständigen Förderschule erfolgen. Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt auch dann an der zuständigen Grundschule oder an der zuständigen Förderschule, wenn ein Kind nach Wunsch der Eltern eine Schwerpunktschule für Integration besuchen soll. Bei der Anmeldung in Begleitung des Kindes eine Geburtsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder den Aufnahmebescheid/Registrierschein vorlegen.
Es können angemeldet werden
Kinder, die nach dem 31. August 2017 geboren sind, können auf Antrag des Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Anmeldung für diese Kinder (Kann Kinder) erfolgt erst im Februar 2023. Bei der Anmeldung in Begleitung des Kindes eine Geburtsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder den Aufnahmebescheid/Registrierschein vorlegen. Die Entscheidung bzgl. der Einschulung trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem Schularzt.
Pressemitteilung der
VG Puderbach
