Pfarreiengemeinschaft Mendig
Schutzkonzept in den Kirchen
Mendig. Als Grundlage für die Gottesdienste in den Kirchen der Pfarreiengemeinschaft Mendig gelten weiterhin die Bestimmungen zum Abstandsgebot und der Maskenpflicht. Die derzeitige Verordnungslage in Rheinland-Pfalz ermöglicht es jedoch, gewisse Abweichungen von den grundsätzlichen Regelungen vorzunehmen. Für die Gottesdienste in den Pfarreien gilt ab sofort:
- Nehmen am Gottesdienst bei Warnstufe 1 höchstens 25 nichtimmunisierte Personen und im Übrigen nur geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen (Kinder bis einschließlich 11 Jahre) teil, entfällt die Einhaltung des Abstandsgebotes und der Maskenpflicht. Bei Erreichen der Warnstufe 2 im Landkreis reduziert sich die Personenzahl auf 10, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf 5 Personen.
- Die Kontaktnachverfolgung gilt weiterhin. Daher die Bitte, sich über die Homepage der Pfarreiengemeinschaft Mendig (www.pfarreiengemeinschaft-mendig.de), per Mail (info@pfarreiengemeinschaft-mendig.de) oder telefonisch (0 26 52) 98 95 67 zeitgerecht anzumelden. Dies gilt insbesondere auch für die Gottesdienste an den Weihnachtsfeiertagen.
Bei der Anmeldung werden die Betreffenden nach ihrem Impfstatus gefragt bzw. werden gebeten, diesen bekannt zu geben. Personen, die keine Auskunft geben möchten, gelten als nichtimmunisierte Personen. Durch eine zeitgerechte Voranmeldung (in der Regel am letzten Arbeitstag bis 12:00 Uhr) erleichtern die Besucher den Empfangsteams die Arbeit.
