Allgemeine Berichte | 20.01.2023

Die Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen informiert

Schwerbehinderte beschäftigen: Für Betriebe gilt Meldepflicht

Anzeigen zur Beschäftigungsquote müssen bis Ende März vorliegen

Kreis Mayen-Koblenz. Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 20 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Vorgabe nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.

Damit überprüft werden kann, ob die Beschäftigungsquote im Kalenderjahr 2022 erfüllt war, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März der jeweiligen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Das geht am schnellsten auf elektronischem Weg – mit einer kostenfreien Software. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung; sie kann zudem unter „Service“ als CD-ROM bestellt werden. Mit der Software lässt sich auch die Ausgleichsabgabe berechnen. Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die von Kurzarbeit betroffen waren.

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer wählen Arbeitgeber die kostenlose Servicenummer (08 00) 4 55 55 20.

Pressemitteilung der

Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Sonja.R: zu der Bahn will ich nichts sagen, es wurde schon alles gesagt. Nur der Punkt ist, es ist immer noch eine Baustelle, kommt da jemand mal vorbei und schaut sich das mal an???
  • H. Schüller: Offenbar können Sie nicht lesen: "Wir freuen uns, dass unser Einsatz für die Bäume im Ausschuss und im Stadtrat erfolgreich war und die Planungen angepasst werden sollen, damit die Bäume erhalten bleiben...
  • Boomerang : Blablabla. Und wenn der Radweg fertig ist sind die Bäume weg. Genau wie in der Südallee sind dann plötzlich alle Bäume krank. Die Pflege und der Erhalt kostet Geld,und das steckt man lieber in Radwege...
  • H. Schüller: "klimafreundliche Elektromobilität" ist eine Falschbehauptung, denn der Bahnstrommix enthält reichlich Kohlestrom aus dem vor wenigen Jahren neugebauten Bahnkraftwerk Datteln. Oberleitungsfreie Bahnen...
Hausmeister
Gesucht wird eine ZMF
Stadt Linz
Stellenanzeige
Stellenanzeige Sachbearbeiter/in Wohngeld
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Nikolausmarkt in Oberbreisig
Weihnachtsdorf Andernach
Kennziffer 139/2025
Empfohlene Artikel

Rheinbreitbach. Am 2. November konnte wieder für den guten Zweck geschlemmt werden. Das Cafeteria-Team hatte in die „Obere Burg“ nach Rheinbreitbach eingeladen – und die zahlreichen Gäste zeigten sich begeistert von den vielfältigen, selbstgebackenen Torten.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Vom Stadtrundgang zum digitalen Konzept: Studierende der Hochschule Koblenz gestalten Ideen

Koblenz: KI formt die Zukunft des Münzplatzes

Koblenz. In Koblenz wurde ein innovatives Projekt ins Leben gerufen, bei dem Künstliche Intelligenz zur Gestaltung lebenswerterer Städte eingesetzt wird.

Weiterlesen

Stadtteilgespräch „Lützel im Gespräch“ rückt Lösungsansätze in den Fokus

(Wie) ist bezahlbares Wohnen möglich?

Lützel. Rund 35 Interessierte kamen im Bürgerzentrum Lützel zusammen, um beim Stadtteilgespräch „Lützel im Gespräch“ im November über eine der dringendsten sozialen Fragen dieser Zeit zu diskutieren:

Weiterlesen

bei Traueranzeigen
Dauerauftrag
Dauerauftrag 2025
Imageanzeige
Imageanzeige
Sponsoring Genuss Shopping Bad Neuenahr-Ahrweiler
Titelanzeige
Stellenanzeige
Ganze Seite Ahrweiler
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Katharinenmarkt Polch
Katharinenmarkt Polch
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, November 2025
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0503#
Anzeige Weihnachtsdorf Andernach
Recht und Steuern
Weihnachten in der Region
Pellets_ SO 10 -  Adventszauber in Bad Hönningen
Black im Blick