Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte
Schwerpunktthema: Neues „Ehegattenvertretungsrecht“
Am 2. Mai in Bad Breisig
Bad Breisig. Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtigte müssen in ihrer Tätigkeit die unterschiedlichsten Aufgaben und Fragestellungen für die ihnen anvertrauten Menschen bewältigen. Zum nächsten Erfahrungsaustausch am Dienstag, 2. Mai von 18 bis 20 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Bad Breisig, Koblenzer Straße 61, laden die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) – ein.
Dann wird Referentin Daniela Boy vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region als Schwerpunkthema auch über das neue „Ehegattenvertretungsrecht“ sprechen, das zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist. Der § 1358 BGB regelt, auf welche Weise sich Ehepartner im Notfall gegenseitig in gesundheitlichen Angelegenheiten automatisch vertreten dürfen. Inhalte des Ehegattenvertretungsrechts und seine Umsetzung werden an diesem Abend erläutert.
Um Anmeldung wird gebeten: Daniela Boy, Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Wolfgang-Müller-Straße 7a, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel. (0 26 41) 20 70 100, info@btv-rar.de, www.betreuungsverein-ahrweiler.de und Ralph Seeger, SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Ehlinger Str. 47, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel. (0 26 41) 20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de.
Pressemitteilung
Diakonie AW/SKFM AW
