Allgemeine Berichte | 20.03.2025

Forstbetriebsgemeinschaft Kreiswaldbauverein-Neuwied

Sicherheit und Arbeitsschutz bei der Waldarbeit

Der praktische Teil auf der „Linzer Höhe“: Hier wurden drei Buchen von unterschiedlicher Stärke und Schadbild gefällt.  Foto: Kreiswaldbauverein-Neuwied, Uwe Werner

Kreis Neuwied. Zum Thema "Sicherheit und Arbeitsschutz

bei der Waldarbeit" hatte der Kreiswaldbauverein Neuwied zu einem Lehrgang (Theorie und Praxis) nach St. Katharinen eingeladen und zahlreiche TeilnehmerInnen konnten vom Vorsitzenden Uwe Werner begrüßt werden. Nach einer kurzen allgemeinen Einführung durch den Vorsitzenden ging Alfred Zimmer -Fachbereichsleiter im Waldbildungszentrum Hachenburg- in einem kurzen Statement auf die Klima-Situation ein und stellte damit auch die Auswirkungen auf den Arbeits-einsatz bei der zukünftigen Waldarbeit dar.

Danach begann der Referent des Lehrgangs Konrad Scholzen -Sozialversicherung für Landwirt-schaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)- mit seinem theoretischen Teil. Als erstes stellte er die Statistiken der Unfälle sowie der Todesfälle vor. Leider ist es so, dass viele Unfälle vermeidbar waren und sind und dabei (in der Regel) die Sicherheitsvorschriften nicht beachtet werden. Was Forstarbeiten betrifft, ist unter § 3 Allgemeines Verhalten im Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift Forsten (VSG 4.39 geregelt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass Alleinarbeit mit der Motorsäge oder der Seilwinde oder das Besteigen von Bäumen ohne ständige Ruf-, Sicht- oder sonstige Verbindung mit einer anderen Person, die in der Lage ist, in Notfällen Erste Hilfe zu leisten, nicht durchgeführt wird; diese Regel gilt ohne Ausnahme. Die UVVen haben darüber hinaus ungeachtet des Versichertenstatus einen universellen technischen Regelcharakter. So wird in den Bedienungsanleitungen von Motorsägen aus gutem Grund gefordert, dass nicht allein gearbeitet werden darf. Das Alleinarbeitsverbot gilt damit auch für den Bereich der motormanuellen Selbstwerbung von Brennholz.

Eckpunkte der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die für die unterschiedlichen Aufgaben der Waldarbeit zu beachten sind, sind u.a. die Pflicht des Tragens von Schutzkleidung bis hin zu sicheren Arbeitsweisen. Ebenfalls ganz wichtig: Kann ein Notruf abgesetzt werden und wie ist der Unfallort für Rettungskräfte erreichbar (ausgeschilderter Rettungspunkt). Ferner sollte selbstver-ständlich sein, dass die eingesetzten Forstwerkzeuge und Arbeitsmittel dem Stand der Technik entsprechen und eine grundlegende Arbeitsvorbereitung erforderlich ist. Vor einer Baumfällung ist die Hieborts-Absicherung (wie und was muss abgesichert werden) durchzuführen. Die drohende Schadensschwere für unbeteiligte Dritte muss sich in der Qualität der ausgeführten Sicherungs-maßnahmen wiederfinden. Es wird auch geraten, die Sicherungsmaßnahmen zu dokumentieren.

Die Baumbeurteilung (Baumansprache) ist danach die wichtigste Maßnahme vor der Fällung; sie ist die Gefährdungsbeurteilung des Motorsägen-Führers. Durch die Baumansprache werden die möglichen Gefährdungen bei der Fällung im Vorfeld ermittelt und danach die Arbeitsweisen gewählt, die das Arbeitsrisiko minimieren. Der theoretische Teil wurde mit der Darstellung verschiedener Unfallgeschehen (meist mit Todesfolge) und von Fäll-Techniken einschließlich Hinweis auf die Verwendung (hydraulischer und mechanischer) Fällkeile etc. abgeschlossen.

Nach der wohlverdienten Mittagspause ging es dann in den nahegelegenen Wald auf der „Linzer Höhe“ zum praktischen Teil. Hier wurden drei Buchen von unterschiedlicher Stärke und Schadbild gefällt. Die erste Buche mit einem Durchmesser von rd. 50 cm wurde mit Unterstützung einer Seilwinde zu Fall gebracht. Hierbei wurde auch demonstriert, wie das Seil in einer Höhe von ca. 5 m mit der „Königsbronner Anschlagtechnik“ befestigt wurde. Bei größeren Höhen bis ca. 15 m kommt eine Wurfbeutelschleuder (DST) zum Einsatz. Zum Abschätzen der aufzuwendenden Zugkraft in unterschiedlichen Anschlagshöhen hat sich in der Praxis die „Calmbacher Tabelle“ bewährt. Nachdem der Baum problemlos gefällt war, staunten alle über das „Schnitt- und Stockbild“: selbst der Referent gab an, so etwas in seiner über 30jähren Praxis noch nicht erlebt zu haben. Ohne Einsatz der Seilwinde wäre es hier zu Problemen gekommen. Bei der zweiten Buche -kleiner im Durchmesser aber problematischer im Wuchs- wurden einfache Keile zur Hilfe genommen und bei der dritten Buche kam ein sog. „Spindelkeil“ zum Einsatz. Auch diese Fällung war nicht zuletzt aufgrund der ungünstigen Windverhältnisse schwierig. Fazit: Alle Teilnehmer und auch der Referent waren mit dem Lehrgang sehr zufrieden und der Dank von Uwe Werner an Konrad Scholzen wurde mit großem Beifall begleitet. Ebenfalls ging ein Dank an Förster Dieter Steinebach für die Vorbereitung und an den Forstbetrieb Joser Lorscheid aus St. Katharinen für die Bereitstellung des Übungsbestandes und den Maschineneinsatz. Abschließend wurde allen Teilnehmern eine Lehrgangs-Bescheinigung vom Geschäftsführer des KWBV Martin Werner übergeben.

Pressemitteilung

Forstbetriebsgemeinschaft Kreiswaldbauverein-Neuwied

Der praktische Teil auf der „Linzer Höhe“: Hier wurden drei Buchen von unterschiedlicher Stärke und Schadbild gefällt. Foto: Kreiswaldbauverein-Neuwied, Uwe Werner

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