Allgemeine Berichte | 10.11.2020

Die SGD Nord informiert:

Sieben- und Gartenschläfer halten jetzt Winterschlaf

Sie gehören zu den geschützten Arten

Unser Foto zeigt einen Gartenschläfer. Foto: © SGD Nord

Region. Der Schutz von heimischen Tier- und Pflanzenarten ist wichtig, um das Ökosystem zu erhalten. Genau darum kümmert sich die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Naturschutzbehörde im nördlichen Rheinland-Pfalz. Sie sorgt beispielsweise für den Erhalt und den Schutz der Sieben- und Gartenschläfer.

Auch wenn sie als kleine Quälgeister bekannt sind, darf nicht vergessen werden, dass es sich um gesetzlich geschützte Arten handelt. Sie dürfen daher nicht ohne vorherige artenschutzrechtliche Befreiung, die bei der SGD Nord beantragt werden muss, umgesiedelt werden. Nur wenn ein besonderer Grund vorliegt, ist eine Umsiedlung der possierlichen kleinen Tierchen erlaubt. Ein besonderer Grund liegt dann vor, wenn sie es sich in einem Stromkasten oder gar in der Mehlkammer einer Bäckerei gemütlich gemacht haben.

Doch wie genau geht eine Umsiedlung vonstatten? Das Einfangen muss mit einer Lebendfalle erfolgen, die auch regelmäßig kontrolliert werden muss, da die Tiere in Gefangenschaft stressbedingt sterben könnten. Wichtig ist auch, dass sie artgerecht und zur richtigen Jahreszeit umgesiedelt werden. Befinden sie sich erst einmal im Winterschlaf, ist das Aussetzen untersagt, egal ob im Wald oder sonst wo. Dies wäre für Sieben- und Gartenschläfer im Winterhalbjahr tödlich.

Baumschläfer und Haselmaus stehen übrigens auch unter Schutz. Wer den kleinen Nagern helfen möchte, lässt in seinem Garten einfach einige Ecken verwildern. Auch Nistkästen sowie flache Wassertränken können aufgestellt werden. Sie sind nicht nur nützlich für Bilche, sondern für alle Arten.

Zum Hintergrund:

Der Siebenschläfer (Glis glis) gehört zu der Familie der Bilche (Gliridae), kann bis zu 19 Zentimeter groß werden, ist nachtaktiv und macht viele Geräusche. Er gehört zu der Ordnung der Nagetiere (Rodentia) und wird gerne als „Schlafmaus“ bezeichnet, auch weil er rund sieben Monate Winterschlaf hält. Weil sich an seinen Pfoten Sohlenballen befinden, ist es ihm möglich, nahezu jedes Hindernis und jede Hauswand zu überwinden. Er erinnert in seiner Statur an das Eichhörnchen, hat schwarze Augen und einen langen Schwanz. Seine Fellfarbe ist graubraun, und er hat einen weißen Bauch.

Der Gartenschläfer (Eliomys quercinus) ist der kleine Bruder des Siebenschläfers. Sein Gesicht hat eine schwarze Zeichnung und erinnert an eine „Zorro“-Maske. Auch er hält Winterschlaf und wird etwa 12 bis 17 Zentimeter groß. Ist er wach, kann er sehr laut werden. Sein lautes Pfeifen erinnert an einen Vogel.SGD Nord

Unser Foto zeigt einen Gartenschläfer. Foto: © SGD Nord

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