Allgemeine Berichte | 10.09.2019

Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes werden vielerorts umgesetzt

Sondereinsatz in der Innenstadt

Ordnungsamt, Polizei und Bauaufsicht kontrollieren Prostitutionsbetriebe und die Einhaltung der Sperrgebietsverordnung

Koblenz. Am vergangenen Donnerstag kontrollierte das Ordnungsamt der Stadt Koblenz mit der Polizei und dem Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung im Rahmen eines Sondereinsatzes einen Prostitutionsbetrieb in der Innenstadt von Koblenz. Hierbei konnte festgestellt werden, dass alle angetroffenen Personen im Besitz der erforderlichen Anmeldebescheinigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz waren und somit alle Frauen den Erfordernissen des Gesetzes aus dem Jahr 2017 nachgekommen sind. Die Räumlichkeiten des Betriebes und die Ausstattung der einzelnen Zimmer vor Ort ergaben hingegen, dass der Betreiber die Mindestanforderungen des Prostituiertenschutzgesetzes an einen Prostitutionsbetrieb nicht umsetzt. Im Gegenteil: Hinweise auf die Einhaltung der Kondompflicht fehlten gänzlich, sanitäre Einrichtungen waren nicht ausreichend vorhanden und Notrufsysteme nicht vorgesehen. Diese Verstöße werden weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Folge haben. Demgegenüber zeigte die Kontrolle eines weiteren Betriebes, dass erforderliche Notrufsysteme nach anfänglicher Beanstandung installiert wurden und durch die Regelung der Öffnungszeiten sichergestellt wird, dass die Arbeitsräume der Prostituierten nicht zu Wohn- und Schafzwecken genutzt werden. Die Kontrolle der Straßenprostitution, und der damit verbundenen Einhaltung der Sperrgebietsverordnung, ergab keine Verstöße. Auch hier waren alle Prostituierten im Besitz der erforderlichen Bescheinigungen. Entsprechend der Regelungen der Sperrgebietsverordnung der Stadt Koblenz wurden die Frauen erst nach 22 Uhr und in dem hierfür vorgesehenen Bereich angetroffen. Aus Sicht der Abteilung Migration und Integration des Ordnungsamtes der Stadt Koblenz, musste bei einigen angetroffenen Frauen der ausländerrechtliche Status geprüft werden und dementsprechend Termine beim Ordnungsamt vereinbart werden. Insgesamt zogen alle Beteiligten eine positive Bilanz des Einsatzes, der Schwachstellen und Verstöße aufgezeigt hat, aber auch gleichzeitig bestätigt, dass die Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes vielerorts umgesetzt werden.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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