Amt für Stadtentwicklung und Bodenordnung - Abteilung Wohnungsbauförderung
Soziale Wohnraumförderung an aktuelle Marktlage angepasst
Koblenz. Verbesserungen der Förderkonditionen und Zinssenkungen Die soziale Mietwohnraumförderung in Rheinland-Pfalz trägt dazu bei, allen Menschen im Land den Zugang zu bezahlbarem Wohnen zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund gestiegener Bau- und Grundstückskosten traten am 15. September Verbesserungen in Kraft. Im Rahmen der Anpassung wurden die Grunddarlehen und die Tilgungszuschüsse erhöht.
Höhere Grunddarlehen für die Errichtung von Mietwohngebäuden Um den sozialen Mietwohnungsbau weiter anzukurbeln, wurden die möglichen Grunddarlehen in allen Programmbestandteilen deutlich angehoben. Die Tilgungszuschüsse für die Grunddarlehen wurden um jeweils 5 Prozent erhöht.
Modernisierung von Mietwohnungen
Auch wurden die Konditionen für die Modernisierung von Mietwohnungen angepasst. Die maximal mögliche Förderung wurde auf 110.000 Euro je Wohnung erhöht. Der Tilgungszuschuss wurde von 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben.
Modernisierung von Studierendenwohnheimen Die maximal mögliche Förderung zur Modernisierung von Studierendenwohnheimen wurde auf 40.000 Euro je Wohnplatz erhöht. Der Tilgungszuschuss wurde von 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben.
Ausführliche Informationen zu allen Programmen sind bei der Stadtverwaltung Koblenz – Amt für Stadtentwicklung und Bodenordnung, Abt. Wohnungsbau-förderung, Bahnhofstr. 37, 56068 Koblenz – Ansprechpartnerin Frau Albrecht, Tel. (02 61) 1 29 34 65, E-Mail: marlene.albrecht@stadt.koblenz.de, per Telefon unter (0 61 31) 61 72 -19 91, per E-Mail an wohnraum@isb.rlp.de oder unter www.isb.rlp.de erhältlich.
Pressemitteilung der
Stadt Koblenz
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