Illegale Motorsportaktivitäten in der Elz richten immensen Umweltschaden an
„Spaßfahrer“ zerstören Leben in Bächen
Für diese Vergehen ist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zuständig
Pillig. Im schönen Elztal lässt es sich wunderbar wandern. Allerdings ist das wildromantische Areal immer wieder Ziel von Quad- und Endurofahrern. Sie brettern über Wanderpfade und mitten durch die Elz – und zerstören dabei neben den Wegen auch das Leben im Bach. Durch das Befahren des Kiesbetts der Elz werden die Laich- und Brutplätze aufgewirbelt und zunichtegemacht. Der entstandene Umweltschaden ist nicht mehr zu reparieren.
„Der Freizeitspaß einiger offensichtlich Unbelehrbarer geht auf Kosten der Umwelt und der Allgemeinheit, denn gerade erst war dieser Bereich der Elz mit öffentlichen Mitteln und durch erheblichen ehrenamtlichen Einsatz aufgewertet worden“, sagen Dietmar Rüber, Leiter des Maifelder Ordnungsamts, und Petra Hermes, die für die Gewässerunterhaltung im Maifeld zuständig ist, und betonen: „Das ist kein Spaß, sondern ein schweres Umweltvergehen.“
Mehr als 20 Fahrzeuge
Als jüngster bekannter Fall fand im August eine vermutlich geführte Quadtour mit mehr als 20 Fahrzeugen aus dem hiesigen, aber auch überörtlichen Bereich unter anderem in der Gemarkung Pillig im Elztal statt. Dabei starteten die Geländemaschinen in der benachbarten Ortsgemeinde Roes (Verbandsgemeinde Kaisersesch) und befuhren im Bereich Pillig unbefugt gesperrte Feld- und Wirtschaftswege. Für den weitaus größten Schaden sorgten sie beim mehrfachen Durchqueren der Elz.
Denn dabei töteten sie neben Larven und Krebsen unzählige kleine Fische, die im Rahmen des Wiederansiedlungsprojekts „Lachs 2020“ des rheinland-pfälzischen Lachsprogramms dort eingesetzt worden waren. Durch das Befahren des Kiesbetts der Elz werden die Laich- und Brutplätze aufgewirbelt und zunichtegemacht – und immense ökologische Schäden angerichtet. So machen die illegalen Motorsportaktivitäten im Elztal jahrelange Aufbauarbeit zunichte und zerstören zulasten der Allgemeinheit Wege, Brücken und Stege. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es sich um ein ordnungswidriges beziehungsweise strafrechtlich relevantes Vergehen handelt. Die Verwaltung steht in Kontakt mit den zuständigen Behörden, damit die Verursacher rechtlich verfolgt werden. So ist für die Verfolgung der Umweltschäden in der Elz die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zuständig.
Pressemitteilung VG Maifeld
Illegale Geländefahrer gefährden die Bachfauna.
