Allgemeine Berichte | 11.09.2018

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Sprechstunden zum Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz durchgeführt

Das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz. Geoportal Wasser

Koblenz-Urmitz. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat im Rahmen der Offenlage der Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz als zusätzliche Möglichkeit der Information Sprechstunden angeboten. In der letzten Woche standen Experten der Behörde in den Räumen der Stadtverwaltung Koblenz und der Verbandsgemeinde Weißenthurm zur Beantwortung von Rückfragen zur Verfügung. Zwei Landwirte, ein Unternehmer und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der von den Regelungen der Rechtsverordnung betroffenen kommunalen Ämter machten von diesem Angebot Gebrauch. Der Entwurf der Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz liegt derzeit öffentlich aus. Noch bis zum Mittwoch, 19. September, können sich Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung Koblenz, der Verbandsgemeindeverwaltung oder über die Homepage der SGD Nord darüber informieren, ob und wie sie betroffen sind. Einwendungen können bis zum Donnerstag, 4. Oktober, abgegeben werden.

Hintergrund

Das Wasserschutzgebiet Koblenz/Urmitz erstreckt sich im Rheintal zwischen Koblenz und der Verbandsgemeinde Weißenthurm und schützt das größte, nutzbare Grundwasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Es wird für die öffentliche Wasserversorgung des linksrheinischen Neuwieder Beckens und des Hunsrücks vom Rhein bis zur Verbandsgemeinde Kastellaun genutzt. Die ursprünglichen Rechtsverordnungen von 1982 waren auf 30 Jahre befristet und wurden im Jahr 2013 durch eine vorläufige Anordnung unter der Bezeichnung „Wasserschutzgebiet Koblenz/Urmitz“ abgelöst und zusammengefasst. Diese lief im Dezember 2017 aus, sodass es zum Schutz der Trinkwassergewinnung zu einer endgültigen, unbefristeten Festsetzung kommen muss. Eine Neuausweisung des Schutzgebietes war bisher aufgrund der aufwändigen Nachweise für die Neuanpassung der zu schützenden Zustrombereiche und der sorgfältigen Überprüfung der Brunnenstandorte nicht möglich. Bis zum Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet werden die Anforderungen an den Grundwasserschutz in Genehmigungsverfahren durch die Behörden beachtet. Im Bereich der SGD Nord gibt es über 800 Wasserschutzgebiete. Aus über 1.500 Brunnen und Quellen wird Trinkwasser gewonnen. Als Obere Wasserbehörde ist es die Aufgabe der SGD Nord, Gewässer vor Verunreinigung zu schützen. Zudem ist die SGD Nord für die effiziente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich, deren Ziel die Sicherung des „guten Zustands“ des Grundwassers ist.

Pressemitteilung der

Struktur- und

Genehmigungsdirektion Nord

Das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz. Foto: Geoportal Wasser

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