Stadt Rheinbach zeigt Flagge
Rheinbach. In seiner ersten regulären Ratssitzung nach der Konstituierung hat der Rat am Montag, 15. Dezember einen Beschluss zur Neuregelung für die Beflaggung des Rathauses getroffen.
Grundsätzlich richtet sich die Beflaggung nach Landesrecht, insbesondere nah der Beflaggungsordnung NRW. Darin sind regelmäßige Beflaggungstage festgelegt.
Darüber hinaus können Kommunen gemäß der Verwaltungsvorschrift nach eigener Entscheidung flaggen. Der Rat hat dazu eine Neuregelung auf folgender Grundlage geschlossen:
Mit der Europaflagge bekennt sich Rheinbach zu einem geeinten Europa, zu Frieden, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Die Bundesflagge steht für die freiheitlichdemokratische Grundordnung unseres Landes. Die Stadtflagge symbolisiert die lokale Identität Rheinbachs. Sie steht für Heimat, Geschichte und das starke bürgerschaftliche Engagement. Darüber hinaus kann auf Anordnung des Bürgermeisters anlassbezogen geflaggt werden, insbesondere die Regenbogen- bzw. eigens geschaffene Rheinbach-Pride-Flagge, die sich in der Entwurfsphase befindet.
Diese verbindet das Bekenntnis zu einer offenen Stadtgesellschaft mit der Identität Rheinbachs und betont die Wertschätzung gegenüber allen Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Lebensweise.
Die neue Regelung sieht ab 1. Juli 2026 eine Beflaggung mit der Europa-, Bundes- und Stadtflagge vor und kann anlassbezogen durch eine Entscheidung des Bürgermeisters durch die Rheinbach-Pride-Flagge ergänzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine anlassbezogene Beflaggung auf Anordnung des Bürgermeisters. Aktuell hängen am Rathaus die Europaflagge, die Bundesflagge und die Regenbogenfahne.
„Die Beflaggung des Rathauses soll künftig die Verbundenheit Rheinbachs mit Europa, der Bundesrepublik Deutschland und der eigenen Stadt sichtbar ausdrücken und zeigen, dass Rheinbach für Offenheit und Vielfalt steht“, hob Bürgermeister Dr. Daniel Phiesel während der Ratssitzung hervor.Pressemitteilung
Stadt Rheinbach
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