Auch Taxi- und Mietwagenbetreiber betroffen
Start der Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025
Region. Ab dem 1. Januar 2025 tritt für alle Unternehmen mit elektronischen Aufzeichnungssystemen (insbesondere Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler) die Mitteilungspflicht an die Steuerverwaltung in Kraft. Mit dieser neuen Regelung wird ein weiterer Schritt zur Manipulationssicherheit und Nachvollziehbarkeit digitaler Kassendaten umgesetzt.
Gewerbetreibende sollten sich frühzeitig informieren, um alle Fristen einzuhalten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Welche Systeme sind zu melden? Betroffen sind folgende elektronische Aufzeichnungssysteme: Computergestützte Kassensysteme, Tablet- oder App-basierte Kassen, elektronische Registrierkassen, Taxameter und Wegstreckenzähler.
Was ist zu melden? Sowohl die Anschaffung, als auch die Außerbetriebnahme eines Kassensystems sind zu melden. Dies gilt auch, wenn Kassensysteme nicht erworben, sondern z. B. geleast oder geliehen werden.
Umfangreiche Informationen und Hilfestellungen gibt es auf den Internetseiten des Landesamtes für Steuern: https://lfst.rlp.de/ unter der Rubrik „Service --> Unternehmerinnen & Unternehmer --> Elektronische Aufzeichnungssysteme“.
Pressemitteilung
Landesamt für Steuern
