Allgemeine Berichte | 01.06.2026

Vorsorgeprinzip schützen

Vorsorgeprinzip bei Windkraftanlagen in Leuterod und Umgebung

Leuterod. Die Entscheidungen der Gemeinderäte in Leuterod, Helferskirchen, Vielbach und Quirnbach verstoßen gegen das in Art.20a GG und Art.191 des AEUV-Vertrags der EU fest verankerte Vorsorgeprinzip, das weit mehr ist als ein bloßer Leitsatz, sondern ein handlungsleitendes Instrument für politische Entscheidungen unter Unsicherheit.

Es verschiebt die Beweislast: Nicht die Gesellschaft muss beweisen, dass eine Technologie schädlich ist, um sie zu regulieren, sondern die Befürworter einer Maßnahme müssen hinreichende Sicherheit über deren Unbedenklichkeit darlegen, bevor sie umgesetzt wird.

Das Vorsorgeprinzip stellt darauf ab, schwere oder irreversible Schäden für Mensch und Umwelt zu vermeiden, bevor diese eindeutig nachweisbar sind, d.h. auch wenn wissenschaftliche Beweise über Art und Ausmaß von Schäden unvollständig oder unsicher sind. Außerdem geht es um den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen zur Sicherung für künftige Generationen.

Die aktuelle Studienlage deutet darauf hin, dass eine gesundheitliche Unbedenklichkeit von Infraschall- und Lärmexposition sowie Vibrationen durch Windkraftanlagen wissenschaftlich nicht haltbar ist, da es bisher keine einzige Studie gibt, die diese nachweisen konnte. Es gibt keine wissenschaftlich gesicherte Unbedenklichkeitserklärung von zuständiger Seite, die alle gesundheitlichen Risiken von Windkraftexposition – insbesondere durch die neuen „Monsteranlagen“ ausschließt.

Physische und psychische Beeinträchtigungen – wie Schlafstörungen, Herz-Kreislaufprobleme und Stress - sind durch internationale Literatur hinreichend dokumentiert. Ein Nocebo-Effekt oder ein nicht-akustischer Effekt sind auszuschließen, da auch Tiere von den negativen Auswirkungen betroffen sind.

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Kommentare
04.06.202609:33 Uhr
Ingo Materne

Der Artikel überzieht aus meiner Sicht deutlich. Ja: Lärm, Schattenwurf und konkrete Abstände müssen im Genehmigungsverfahren sauber geprüft werden. Aber aus der aktuellen Studienlage lässt sich keine pauschale Gesundheitsgefahr durch Infraschall von Windkraftanlagen ableiten. Das Umweltbundesamt fand bei Infraschall unter bzw. um die Wahrnehmungsschwelle keine belastbaren körperlichen Effekte. Auch Health Canada sah in einer großen Studie keinen Zusammenhang zwischen Windkraftlärmpegeln und Krankheiten wie Bluthochdruck, Herzproblemen, Tinnitus, Migräne oder Schlafstörungen. Relevanter war vor allem Belästigung – das ist ernst zu nehmen, aber kein Nachweis körperlicher Schädigung.

Quellen:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/umid_01-2021-infraschall.pdf
https://www.canada.ca/en/health-canada/services/health-risks-safety/radiation/everyday-things-emit-radiation/wind-turbine-noise/wind-turbine-noise-health-study-summary-results.html

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