Allgemeine Berichte | 28.01.2020

Finanzamt informiert

Steuerbescheide für die Steuererklärung 2019 ab Ende März 2020

Fristen für Angaben der Arbeitgeber und Finanzdienstleister enden Ende Februar

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Frühestens ab Mitte März 2020 können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2019 beginnen. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln. Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern ebenfalls in der Regel erst im März zur Verfügung.

Die ersten Steuerbescheide können somit voraussichtlich erst Ende März/Anfang April in den heimischen Briefkästen erwartet werden. Die Finanzämter bitten darum, von persönlichen und telefonischen Nachfragen nach dem Verbleib des Steuerbescheids abzusehen.

Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile – MeinELSTER

Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen.

Dies hat viele Vorteile: Die Daten sind ohne Papier direkt und digital im Finanzamt verfügbar und können somit schneller bearbeitet werden. Zudem können mit Hilfe des Bescheinigungsabrufs zahlreiche, dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegende Daten direkt in die Steuererklärung übernommen werden.

Für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen ist lediglich eine einmalige Registrierung unter www.elster.de und das Anlegen eines Benutzerkontos erforderlich. Anschließend können bei MeinELSTER nahezu alle Steuererklärungen und -anmeldungen erstellt und übermittelt werden. Daneben stehen weitere Serviceleistungen, wie z. B. die vorausgefüllte Steuererklärung oder die sichere Übermittlung von Nachrichten an das Finanzamt, zur Verfügung.

Genaue Anleitungen hierzu finden sich ebenfalls unter www.elster.de oder auf der Software aus dem Handel. Das Programm „ElsterFormular“ steht ihnen letztmalig für die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 zur Verfügung. Um den Umstieg zu erleichtern, besteht in ElsterFormular die Möglichkeit, die Daten mit nur einem Klick zu exportieren. Diese stehen dann wie gewohnt für eine Datenübernahme aus dem Vorjahr in MeinELSTER zur Verfügung.

Pressemitteilung

Finanzamt

Bad Neuenahr-Ahrweiler

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