Allgemeine Berichte | 30.04.2025

Gefälschte Zahlungsaufforderung im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Steuererklärung: Warnung vor betrügerischen E-Mails

Symbolfoto: Pixabay

Überregional. Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Darin wird behauptet, es handle sich um eine „Wichtige Information zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023“, wobei die Empfänger zur Zahlung eines Verspätungszuschlags aufgefordert werden.

Die E-Mails werden von Absenderadressen wie „info@bzst-zahlungsfrist.com“ oder „news@bzst-infos.de“ verschickt und enthalten häufig ein PDF-Dokument, das einen offiziellen Bescheid des Bundeszentralamts für Steuern darstellen soll. Die Empfänger werden aufgefordert, auf einen Link zu klicken oder eine Zahlung zu leisten, um Strafen für eine verspätete Steuererklärung zu begleichen.

Achtung – Keine Zahlungen leisten!

Für die Besteuerung sind die örtlichen Finanzämter der Landessteuerverwaltung zuständig. Das Bundeszentralamt für Steuern bearbeitet keine Einkommensteuererklärungen. Daher setzt es dazu auch keine Verspätungszuschläge fest. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, Anhänge oder Links in solchen E-Mails zu öffnen. Diese könnten mit schadhafter Software oder Viren infiziert sein. Im Fall des Erhalts einer solchen E-Mail sollten Empfänger die Nachricht umgehend löschen und keinesfalls Zahlungen leisten oder auf die geforderten Handlungen eingehen.

Schutzmaßnahmen:

  • Überprüfen Sie den Absender der E-Mail sorgfältig. Grundsätzlich werden seitens der Finanzämter keine Bescheide per E-Mail verschickt.
  • Öffnen Sie keine Anhänge oder Links in E-Mails von unbekannten oder verdächtigen Absendern.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten per E-Mail weiter, insbesondere keine Zahlungsinformationen.

Pressemitteilung Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz

Symbolfoto: Pixabay

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