Allgemeine Berichte | 22.02.2023

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises informiert

Straßensperrungen wegen Amphibienwanderungen

Um Verkehrsteilnehmer auf Gefahrenstellen aufmerksam zu machen, werden diese Schilder an betroffenen Straßenabschnitten aufgestellt. Foto: Lena Schardt, Pressestelle derKreisverwaltung

Westerwaldkreis. Obwohl die Temperaturen derzeit nachts noch unter null Grad fallen, steht die nächste Wanderung der Amphibien zu ihren Laichgewässern bevor. Diese beginnt in der Regel bei Temperaturen über acht Grad.

Sobald frühlingshafte Temperaturen und feuchtes, regnerisches Wetter zusammentreffen, wird vor allem in den Abendstunden der Wandertrieb der Amphibien ausgelöst. Dann machen sich schlagartig zahlreiche Molche, Kröten und Frösche zu den Laichgewässern. Dabei müssen sie auf ihrem Weg oftmals Straßen queren. Die Gefahr, überfahren zu werden, ist für die sich sehr langsam bewegenden Tiere sehr groß.

Zum Schutz der wandernden Frösche und Kröten, aber auch zur Sicherheit für die Autofahrer, werden im Westerwaldkreis zu Zeiten der Amphibienwanderung verschiedene Straßenabschnitte gesperrt. Da die Wanderungen meist in den Nächten stattfinden, werden die Straßen auch nur in diesen Nächten gesperrt. Es handelt sich um folgende Straßenabschnitte:

• K1 vom Waldspielplatz Steinen bis hinter den Haidenweiherdamm

• K54 Stahlhofen am Wiesensee bis Pottum

• K133 Vielbach nach Quirnbach

• K78 Obersayn bis Arnshöfen. Dieser Straßenabschnitt ist wegen Straßenbauarbeiten bis zum 30.06.2025 gesperrt.

Die Sperrungen werden durch die zuständigen Straßenmeistereien vorgenommen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse mit Krötenwanderung gerechnet werden muss.

Entlang von Straßen, die nicht gesperrt werden können, werden mobile Amphibienzäune gestellt. Amphibienzäune stehen in folgenden Bereichen:

• K2 Waldbereich nördlich des Golfclubs

• K51 Seck nach Hellenhahn-Schellenberg

• K54 Stahlhofen am Wiesensee nach Hergenroth

• K55 Stahlhofen am Wiesensee nach Höhn

• K81 Gewerbegebiet Sainscheid bis Abzweig Schönberg

• K61 Bölsberg nach Kirburg

• K87 Hahn am See nach Elbingen

• K114 Kurvenbereich beim ehemaligen Kalterbachstausee

• K144 Moschheim nach Leuterod

• K161 Heilberscheid zur Anschlussstelle an die L313 im Gelbachtal

• L292 Steinebach an der Wied nach Hachenburg

• L304 im Bereich Hofgut Adenroth

Neben den o. g. Straßenabschnitten gibt es auch Bereiche, wo nur durch Verkehrszeichen auf die Wanderungen hingewiesen wird, z. B. an der L327 zwischen der Abfahrt von der B 49 und der Ortslage Montabaur-Horressen.

Besondere Rücksicht ist auf die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer zu nehmen, die die Amphibienzäune z. T. selbst aufbauen, die Fangeimer über Wochen betreuen, auszählen und mehrere Male in der Nacht kontrollieren.

Die Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer daher besonders aufmerksam zu sein. Gesperrte Straßenabschnitte dürfen zur Zeit der Laichwanderung nicht befahren werden. Gekennzeichnete Straßenabschnitte, Straßen durch Waldgebiete, Straßen entlang oder in der Nähe von Wasserflächen sollten vorsichtig und mit reduzierter Geschwindigkeit passiert werden. Eine rücksichtsvolle Fahrweise kostet kaum Zeit, rettet aber zahlreichen Amphibien das Leben.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Um Verkehrsteilnehmer auf Gefahrenstellen aufmerksam zu machen, werden diese Schilder an betroffenen Straßenabschnitten aufgestellt. Foto: Lena Schardt, Pressestelle derKreisverwaltung

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