Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Straßensperrungen zum Schutz der Kröten
Kreisstraßen 103 und 34 während der Krötenwanderung abends und nachts nicht befahrbar
Rhein-Lahn-Kreis. Noch ist es winterlich kalt, doch schon bald wird es so warm, dass die Kröten auf der Suche nach ihren Laichplätzen wieder unterwegs sein werden. Um sie zu schützen, müssen zwei Kreisstraßen, die K 103 und die K34 gesperrt werden. Zum Schutz der Amphibien wird die Kreisstraße 103 im Zeitraum zwischen Dahlheim und der Kreisstraße 82 voll gesperrt. Diese Sperrung gilt nur vom 21. Februar bis zum 30. April - und zwar an Tagen, an denen eine Krötenwanderung stattfindet, jeweils von 20 Uhr abends bis 6 Uhr früh beziehungsweise ab Beginn der mitteleuropäischen Sommerzeit von 21 bis 7 Uhr. Voraussetzung für die Vollsperrung ist, dass die Lufttemperatur um 19 Uhr sechs Grad Celsius (Messort Dahlheim) oder mehr beträgt. An allen anderen Tagen ist die K 103 ohne Einschränkungen befahrbar. Die Umleitung erfolgt über die Kreisstraßen 83 und 84 (Lykershausen/Prath) und ist ausgeschildert. Gesperrt wird auch die Kreisstraße 34 am Cramberger Quarz-Kies-Werk. Von sofort an bis einschließlich 15. Mai wird die Straße zwischen 19 und 6 Uhr im Bereich zwischen der Einmündung der K36 und der Einmündung der K34 in die L323 gesperrt. Voraussetzung für die Vollsperrung ist allerdings, dass die Lufttemperatur um 19 Uhr mehr als sechs Grad Celsius beträgt. Tagsüber kann die Strecke befahren werden. Hinweis- und Umleitungsschilder werden entsprechend aufgestellt.
Pressemitteilung des
Rhein-Lahn-Kreises
