Allgemeine Berichte | 07.01.2025

Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises

Straßenverkehrsamt bearbeitete rund 62.000 Anliegen rund um die Fahrerlaubnis

Rhein-Sieg-Kreis. Die Mitarbeitenden im Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises bearbeiteten bis Ende November 2024 rund 62.000 Anliegen, die mit dem Führerschein oder der Fahrerlaubnis zu tun hatten. Darunter waren 5.657 Ersterteilungen an Fahranfängerinnen oder Fahranfänger, 3.244 Jugendliche beantragten ein begleitetes Fahren ab 17 Jahren, 3.042 Mal wurde die Fahrerlaubnis auf weitere Klassen erteilt, während sich 3.724 Bürgerinnen und Bürger einen internationalen Führerschein ausstellen ließen. Im Zuge des verpflichtenden Umtauschs eines alten Führerscheins in das neue Kartenformat wurden 12.977 Anliegen bearbeitet.

Auch die Anliegen, die „Verkehrssünderinnen und Verkehrssünder“ betrafen, liefern bis November 2024 beeindruckende Zahlen: Es gab 1.222 Ermahnungen beziehungsweise Verwarnungen aufgrund erreichter „Punkte in Flensburg“, und 2.055 Mal musste ein Fahrverbot ausgesprochen, die Fahrerlaubnis entzogen beziehungsweise ein Führerschein zeitweise sichergestellt werden. Auf der anderen Seite verlief in 698 Fällen die Prüfung auf Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis nach entsprechendem Fristablauf positiv. In 56 Fällen musste eine Neuerteilung aufgrund fortbestehender mangelhafter Eignung beziehungsweise Befähigung zur Teilnahme am Straßenverkehr versagt werden.

509.376 Fahrzeuge waren zum 30. November 2024 im Rhein-Sieg-Kreis angemeldet. Im Vorjahr waren es 504.829. Neben mehrerer Tausend Ab- und Ummeldungen gebrauchter Fahrzeuge wurden von Januar bis November 2024 folgende Fahrzeuge neu zugelassen:

Benzin: PKW 5723; LKW 48; Krad 1634; Bus 0.

Diesel : PKW 2137; LKW 1546; Krad 2; Bus 5.

Elektro : PKW 2011; LKW 57; Krad 58; Bus 8.

Hybrid* : PKW 4186; LKW 84; Krad 0; Bus 0.

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist in den kreisangehörigen Gemeinden auch für die Verkehrssicherung zuständig, wenn beispielsweise eine Baustelle eingerichtet werden muss oder es sich um Geschwindigkeitsbegrenzungen handelt. Hierbei wird eine sogenannte verkehrsrechtliche Eingabe geprüft und es werden entsprechende Anordnungen ausgesprochen oder Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt.

Bis zum 30. November 2024 gab es circa 470 Eingaben zur Verkehrssicherheit, die die Geschwindigkeit von Autofahrerinnen und Autofahrern oder das sichere Queren einer Straße betrafen. Zudem wurden 1.300 Baustellenanträge geprüft und genehmigt, etwa 230 Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum geregelt und etwa 210 Ausnahmen und Erlaubnisse erteilt, wie zum Beispiel das Parken für Umzugsfahrzeuge. Des Weiteren fuhren in 2024 rund 400 Großraum- und Schwertransporte durch den Rhein-Sieg-Kreis.

Zur Verkehrssicherheit gehört auch eine konsequente Verfolgung und Ahndung festgestellter Verstöße im Straßenverkehr. In 2024 bearbeiteten die zwei Bußgeldstellen des Straßenverkehrsamtes etwa 150.000 Fälle, die zuvor durch die kreiseigene Überwachung des fließenden Verkehrs und anteilig durch die Polizei festgestellt worden sind. Darunter befanden sich vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen und sonstige allgemeine Ordnungswidrigkeiten, wie Parkverstöße oder Verkehrsunfälle. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder beläuft sich im vergangenen Jahr auf rund 7 Millionen Euro.

Insgesamt 103.224 Bürgerinnen und Bürger besuchten bis zum 30. November 2024 das Straßenverkehrsamt in Siegburg (70.816) und seine Außenstelle in Meckenheim (32.408). In 2023 wurden 115.000 Kundinnen und Kunden verzeichnet.

Die Online-Services des Straßenverkehrsamtes aus den Bereichen Fahrzeugzulassung und Führerschein sowie viele weitere Online-Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es unter www.rhein-sieg-kreis.de/online-dienstleistungen.

Pressemitteilung

des Rhein-Sieg-Kreises

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