Mitgliederversammlung der BIN-Bürgerinitiative VG Linz im Hotel Weinstock
Strategiewechsel bei Bahnlärmbekämpfung eingefordert
Linz. ln der Jahres-Mitgliederversammlung der BIN gegen Bahnlärm VG Linz e. V. wurde der bisherige Vorstand einstimmig wiedergewählt. Er besteht aus Ewald A. Hoppen als 1. Vorsitzender, Heiko Martin, 2. Vorsitzender, und Rolf Geller, Finanzen und Mitglieder.
Zuvor hatte Dr. Peter Profitlich über das positive Ergebnis der Finanzprüfung mit einem Lob für den Finanzverwalter Geller berichtet. Zu neuen Finanzprüfern wurden Michael Schneider und Peter Huhn gewählt. Die Versammlungsleitung für die Vorstandswahlen hatte Stadtbürgermeister Dr. Hans-Georg Faust übernommen.
Rolf Geller konnte einen erfreulichen Finanzbericht erstatten. Die Finanzlage des Vereins sei stabil und erlaube Sondermaßnahmen. Just sei auch die Prüfung bis 2016 durch die Finanzbehörde erfolgt, wonach ein Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewebesteuer erteilt worden sei. Der Mitgliederbestand wurde als nachhaltig stabil bezeichnet.
Fehlende Innovations- fähigkeit bei der Bahn
Vorstands-Vorsitzender Ewald A. Hoppen gab einen umfassenden Bericht über die seit 2012/2013 erzielten Ergebnisse und befasste sich mit den Perspektiven.
Er äußerte ironisch, dass der Bahnsektor übliche Schienen-lnstandhaltungen wie z. B. den Einbau von Schienenstegdämpfern den Bahnanliegern und lnitiativen gegenüber als Lärmminderungen verkaufen wolle. ln Wahrheit liefen mit elektronischen Stellwerken wie z. B. auch in Linz Vorbereitungen für Zugabstände von 4 Metern und Zuglängen von zunächst bis 750 Metern und später bis 1,5 Kilometern, um das in Aussicht stehende stark erhöhte Verkehrsaufkommen bei Eröffnung des St. Gotthard-Basis-Tunnels zu bewältigen. Die notleidenden Bahnanlieger könnten nur hoffen, dass die Bahn weiterhin ihrem Missmanagement unterliege und als Ergebnis die dramatischen Verhältnisse nicht eintreten. Denn trotz aller langjährigen politischen Bemühungen und Erklärungen, die Transporte von der Straße auf die Schiene zu bringen, sei der Gütertransportanteil der Bahn aufgrund fehlender Wettbewerbsfähigkeit von rund 18 Prozent auf 17 Prozent gesunken.
Hoppen vermisste Innovationsfähigkeit bei der Bahn, zumal viele Technologien auch zur Minderung von Lärm und Erschütterungen sowie Flugstaubentwicklungen existent seien.
Eine langfristige Lösung muss her
Positiv wurde die Gründung einer interfraktionellen Parlamentsgruppe in Berlin gesehen, die aber auch konkreten Einfluss ausüben müsse. Und die inzwischen bei 165.539 Güterwaggons mit lärmmindernden Bremsen erreichte Quote von 50 Prozent sowie das in Bundestag und Bundesrat jeweils einstimmig verabschiedete Schienenlärmschutzgesetz sollten nicht kleingeredet werden. Danach unterlägen laute Güterwaggons ohne Nachrüstung ab 2020 einem Fahrverbot.
Aber das reiche beiweitem nicht aus. Eine langfristige Lösung könne nur der in Rede stehende Westerwald-Taunus-Tunnel von Troisdorf bis Mainz-Bischofsheim sein, um das Rheintal vom Gütertransport zu entlasten.
lm übrigen forderten aber kurzfristig die Kommunen und Bürgerinitiativen zwischen Koblenz und Bonn, im unteren Mittelrheintal das gleiche Maßnahmenpaket zu realisieren, wie es für den oberen Mittelrhein beschlossen worden ist. Noch bis Ende des Jahres solle hierzu ein Aktivitäten-Bündnis entstehen.
Der Druck muss erhöht werden
Die Vereinsführung erkennt gewisse Maßnahmen an, ist aber insgesamt unzufrieden. Alles laufe viel zu zähflüssig. Nach ihrer Meinung müsse der Druck in Gemeinsamkeit weiter erhöht werden. Es habe sich gezeigt, dass bisherige Demos und Veranstaltungen im Dialog nicht so ernst genommen würden. Beispiele für eine zu große Nähe zu Lärm-Verantwortlichen wurden vom Vorsitzenden genannt.
Strategiewechsel
Der Verein baut auf einen Strategiewechsel, der nur zusammen mit einer funktionierenden Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e. V., Hannover/Berlin, deren Mitglied die BIN ist, eingeleitet werden könne. Die Fülle an Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung auf Gesundheit und Leben ist nach Ansicht von Hoppen so erdrückend, dass der Gesetzgeber dazu nicht mehr schweigen dürfe, wenn er seine Verpflichtungen nach Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (körperliche Unversehrtheit) und des grundgesetzlich geschützten Eigentums (Erschütterungen, Beschädigungen, Wertverfall) nicht mehr verletzen wolle. Es liefen Bemühungen, das höchstrichterlich klären zu lassen.
Der Vorstand gab bekannt, dass am 2. Advent auf dem Burgplatz bzw. im Rheintor eine Mahnwache organisiert wird. Hierzu wird der Vorstand rechtzeitig informieren.
