Allgemeine Berichte | 05.12.2019

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Strom- und Heizkosten im Blick

Regelmäßig Zählerstände prüfen / Verbrauch dokumentieren

Kreisgebiet. Jedes Jahr wird gespannt die Jahresrechnung für Strom- und Heizkosten erwartet. Wer neue sparsame Geräte angeschafft hat, will natürlich den Erfolg auf der Verbrauchsabrechnung sehen. Wenn der Jahresverbrauch dann aber wider Erwarten nicht gefallen, sondern angestiegen ist, muss der Verbraucher sich auf die Suche nach den Energiefressern machen. Welche anderen neuen Geräte sind im Haushalt verwendet worden? Welche Geräte sind häufiger genutzt worden als im Vorjahr?

Wer immer über den Energieverbrauch informiert sein will, prüft regelmäßig die Zählerstände. So kann der Verbrauch dokumentiert werden, und es können gegebenenfalls Anpassungen bei Nutzung und Geräteausstattung vorgenommen werden. Bei der unterjährigen Hochrechnung des Jahresverbrauchs ist zu berücksichtigen, dass der Stromverbrauch in den Sommermonaten nur leicht niedriger ist als in den Wintermonaten. Beim Heizungsverbrauch ist das natürlich anders. Hier helfen zur Orientierung die sogenannten Gradtagszahlen, die auf den Messungen des Deutschen Wetterdienstes beruhen. So entfallen 19 Prozent des Heizenergieverbrauchs auf die sechs Monate von April bis September. Im 20-jährigen Durchschnitt liegt der Heizenergieverbrauch für Januar und Februar in der Summe bei gut 30 Prozent des Jahresverbrauchs.

Bewertung bei der persönlichen Energieberatung möglich

Wer seinen Strom- und Heizenergieverbrauch bewerten lassen will, kann dies in der persönlichen Energieberatung der Verbraucherzentrale tun.

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: in Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 18. Dezember von 13:45 bis 16:45 Uhr; in Bad Hönningen im Rathaus am 5. Februar von 8:15 bis 12 Uhr; in Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 23. Januar von 15 bis 18 Uhr; in Neuwied in der Kreisverwaltung am 8. Januar von 14 bis 17:45 Uhr und in Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 9. Januar von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter Tel. (08 00) 6 07 56 00 (kostenlos), montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz

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