HwK Koblenz hilft beim Feststellen der Gleichwertigkeit nach deutscher Qualifikation
Syrische Friseurin möchte beruflich ankommen
2015 wurden bei der HwK Koblenz 117 Anträge gestellt
Koblenz. Ihre Augen füllen sich mit Tränen, wenn sie von ihrer Heimat Syrien spricht. Zu groß ist die Angst um Familienangehörige, die noch immer in ihrem Dorf, nahe der Stadt Aleppo leben. „Ich denke an sie, wenn ich schlafen gehe und aufwache“, so die syrische Friseurin Fidan Hesso. Die 39-Jährige wohnt seit 2011 in Ahrweiler. Ihren Ehemann, der bereits seit 20 Jahren in Deutschland zu Hause ist, hat sie bei seinem Besuch in Syrien kennengelernt. Die Friseurin ist mit ihm an die Ahr gezogen. Gesundheitliche Probleme ihres Mannes haben ihr einen früheren beruflichen Neuanfang in Deutschland verwehrt. Jetzt möchte sie durchstarten und dabei nach den in Deutschland üblichen Qualifikationen arbeiten. Für Fidan, die in Syrien ausschließlich Damen frisiert hat, ist das ein großer Schritt. Noch nie hat sie einen Herrn gestylt. „In Syrien ist es üblich, dass zwischen Damen- und Herrenfriseuren unterschieden wird. Meine Ausbildung, die ich mit einem Zertifikat abgeschlossen habe, beinhaltet nur das Damenfach. Ich möchte aber einmal in einem Friseursalon als vollwertige Fachkraft arbeiten und auch männliche Kunden bedienen können“, sagt sie.
Training für die Gleichstellung
Fidan könnte in einem Salon Arbeit finden und nur Damen frisieren. Das möchte sie aber nicht. „Ich lebe in Deutschland und will hier in meinem Beruf arbeiten. Eine deutsche Ausbildung im Friseurhandwerk umfasst beide Sparten. Das möchte ich ebenso leisten“, betont sie. Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz überprüft im Ausland erworbene handwerkliche Berufsqualifikationen auf ihre Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz. Die Anpassungsqualifizierung wird durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds im Rahmen des Programms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ gefördert. Fidan benötigt die Anpassungsqualifikation im Männerfach. Jetzt trainiert sie, immer montags, im HwK-Berufsbildungszentrum in Rheinbrohl unter Anleitung von Friseurmeisterin Sandra Dorfey männliche Übungsköpfe zu schneiden und zu frisieren. Ihr Ehemann hat sich bereits als Modell zur Verfügung gestellt. Weitere Modelle werden folgen. Die HwK-Dozentin bescheinigt ihrer Schülerin Ehrgeiz und Fleiß. „Sie möchte lernen und ist für jeden Tipp dankbar.“ Wenn Fidan die Gleichwertigkeit bescheinigt wird, ist sie ihrem Traum, einmal den Meisterbrief in ihrem Handwerk zu erwerben, ein großes Stück näher. Der Gedanke an ihre berufliche Zukunft zaubert der Syrerin wieder ein Lächeln ins Gesicht.
HwK prüft Gleichwertigkeit
2015 wurden bei der HwK Koblenz 117 Anträge gestellt. Fast zwei Drittel wurden nach einer Beratung wieder zurückgezogen, weil keine Aussicht auf eine positive Entscheidung bestand. 25 Antragstellern konnte die volle und dreimal eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Als Leitkammer für Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Montenegro und Serbien bearbeitete die HwK Koblenz 178 Anträge und damit 44 mehr als 2014. Weitere Informationen zum Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren bei der HwK-Koblenz unter Tel. (0 26 35) 95 46 70 1, unter Michael.Mueller@hwk-koblenz.de oder unter www.hwk-koblenz.de.
Pressemitteilung
Handwerkskammer Koblenz
