Allgemeine Berichte | 31.08.2017

Maßnahme soll Ausbreitung von Tierseuchen verhindern

Taschenlampe bei Wildschweinjagd erlaubt

Kreis Mayen-Koblenz. Die Obere Jagdbehörde von Rheinland-Pfalz hat eine Verfügung erlassen, wonach ab sofort das Verbot der Verwendung von künstlichen Lichtquellen bei der Nachtjagd auf Wildschweine aufgehoben ist. Damit soll die hohe Schwarzwildpopulation verringert werden und der Ausbreitung von Tierseuchen entgegengewirkt werden. Es muss jedoch eine Taschenlampe oder ein Handscheinwerfer verwendet werden, der nicht fest mit der Waffe verbunden ist. An der Waffe montierte Zielscheinwerfer, Laser oder Nachtsichtgeräte bleiben weiterhin verboten. Das gibt die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz bekannt.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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