Gesundheitsamt ruft zur Impfung auf
Termine für Grippeschutzimpfung online buchbar
Westerwaldkreis. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bietet am Freitag, 8. Oktober, von 13 bis 18 Uhr und am Samstag, 9. Oktober, von 9 bis 18 Uhr kostenlos die Grippeschutzimpfung für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis an. Inmitten der Corona-Pandemie ist die Grippeimpfung wichtiger denn je, um insbesondere Doppel-Infektionen zu vermeiden. Inzwischen hat die STIKO auch ihre Impfempfehlung dahingehend geändert, dass kein Mindestabstand zwischen einer Corona- und einer Grippeschutzimpfung mehr eingehalten werden muss. Somit kann jederzeit vor oder nach der einen Impfung die andere erfolgen.
Die Impfung erfolgt nur nach vorheriger Terminvergabe. Sie können einen Termin online unter www.westerwaldkreis.de > Online-Terminvereinbarung buchen oder alternativ über die Hotline (0 26 02) 12 45 67. Dieses Jahr finden die Impfungen im Peter-Paul-Weinert-Saal statt. Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes der Kreisverwaltung. Bitte die Beschilderung beachten und immer mindestens 1,5 Meter Abstand zu Anderen halten.
Zum Impftermin bitte pünktlich kommen und Folgendes mit bringen:
1. Impfpass.
2. ausgefüllten Einwilligungsbogen oder eigenen Stift.
Bitte eine OP- oder FFP2 Maske sowie kurzärmelige Kleidung unter Ihrer Jacke tragen. Leider können dieses Jahr keine weiteren Impfungen (Pneumokokken, Tetanus u.A.) angeboten werden. Hierfür wenden sich Interessierte bitte an ihren Hausarzt. Auch die Übertragung von alten Impfpässen in Neue kann dieses Jahr nicht geleistet werden.
Folgende Risikogruppen wird die Grippeschutzimpfung empfohlen:
• Personen über 60 Jahre.
• Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon.
• Personen ab sechs Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B.:
o chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD);
o chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten;
o Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten;
o chronische neurologische Krankheiten, z. B. Multiple Sklerose;
o getriggerten Schüben;
o Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw.
o Immunsuppression;
o HIV-Infektion.
• BewohnerInnen von Alters- oder Pflegeheimen.
• Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebend oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Als Risikopersonen gelten hierbei Personen mit Grundkrankheiten, bei denen es Hinweise auf eine deutlich reduzierte Wirksamkeit der Influenza-Impfung gibt, wie z. B. Personen mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. -suppression.
• Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
Pressemitteilung des
Westerwaldkreises
