Terminvergabe für kommunale Impfstellen im Landkreis Cochem-Zell
Landkreis Cochem-Zell. Eine Terminregistrierung ist ausschließlich über den nachfolgenden Link mittels E-Mail möglich: https://www.cochem-zell-online.de/impftermine/
Nachfolgend sind alle Termine und Standorte der kommunalen Impfstellen aufhelistet, für die eine Terminregistrierung möglich ist. Geimpft wird jeweils von 9 Uhr bis 17 Uhr.
Freitag, 10.12.2021 Lutzerath, Bürgerhaus; Sonntag, 12.12.2021 Lutzerath, Bürgerhaus; Freitag, 17.12.2021 Zell, Zeller-Schwarze-Katz-Halle; Sonntag, 19.12.2021 Zell, Zeller-Schwarze-Katz-Halle; Dienstag, 28.12.2021 Cochem, Moselbad; Mittwoch, 29.12.2021 Cochem, Moselbad; Dienstag, 04.01.2022 Binningen, Rosentalhalle; Mittwoch, 05.01.2022 Binningen, Rosentalhalle.
Hinweise
1. Hinweise zur Terminregistrierung:
- Eine Impfung in einer kommunalen Impfstelle ist nur mit einer gültigen Terminregistrierung möglich. Jede Person muss sich einzeln für einen Termin registrieren. Dies gilt auch für Jugendliche ab 12 Jahren. BitteTerminbestätigung zum Impftermin mitbringen.
- Eine Terminregistrierung ist erst ab 12 Jahren möglich. Bitte auch die unten aufgeführten Hinweise beachten.
- Neben den Impfstellen stehen alternativ die Impfbusse im Landkreis für eine Impfung zur Verfügung. Die Standorte und Termine finden Interessierte ebenfalls auf der Homepage. Für die Impfbusse gibt es keine Terminregistrierung. Hier wird ohne Termin geimpft. Dadurch kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
2. Hinweise zu den Impfungen in den kommunalen Impfstellen und zum Impfbus:
- Kinder unter 12 Jahren können aktuell nicht geimpft werden.
- Eine Auffrischimpfung ist erst ab 18 Jahren möglich. Zudem muss die Impfserie vor mindestens fünf Monaten abgeschlossen worden sein. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson muss die Impfung mindestens vier Wochen zurückliegen.
- Es besteht keine Impfstoffwahl. Es wird ein mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) angeboten. Für unter 30-Jährige und schwangere Personen wird aufgrund der aktuellen STIKO-Empfehlung eine Impfung mit BioNTech sichergestellt.
- Bitte sofern vorhanden Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) mitbringen. Diese dient lediglich der schnelleren Datenerfassung im Dokumentationssystem.
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren können nur geimpft werden, wenn sie in Begleitung eines Sorgeberechtigten erscheinen. Eine schriftliche Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten, ohne dass dieser selbst vor Ort ist, genügt nur bei 16- und 17-Jährigen (siehe Muster).
- Für die Impfung ist zwingend ein Personalausweis oder ein vergleichbares Ausweisdokument vorzulegen. Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren genügt auch die Vorlage der Geburtsurkunde, des Schülerausweises, der Gesundheitskarte oder eines vergleichbaren Dokuments.
- Sofern die Impfung im Impfausweis dokumentiert werden soll, ist dieser ebenfalls vom Impfling mitzubringen. Die kommunalen Impfstellen/Impfbusse können keine Impfausweise ausgeben. Wer keinen Impfausweis besitzt, bei dem wird die Impfung auf einem Einlegeblatt dokumentiert.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Cochem-Zell
