Information des Wasserversorgungszweckverbandes Maifeld-Eifel
Trinkwasser erfüllt die Anforderungen
Mit der dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 18. November 2015 wurden Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf radioaktive Stoffe festgelegt.
Das Trinkwasser muss gemäß § 14 a der Trinkwasserverordnung bis zum 26. November im Rahmen einer Erstuntersuchung auf radioaktive Stoffe untersucht werden.
Die Erstuntersuchung dient der Ermittlung und Bewertung der im Jahresdurchschnitt vorliegenden Aktivitätskonzentrationen bestimmter Radionuklide. Sie umfasst an den vorgeschriebenen Stellen jeweils eine Untersuchung der Radionuklide je Quartal über ein Jahr. Die Untersuchungen wurden mit den zuständigen Gesundheitsämtern abgestimmt.
Die Erstuntersuchung wurde nun abgeschlossen. Als Ergebnis ist mitzuteilen, dass die Parameterwerte gemäß Anlage 3a Teil I der Trinkwasserverordnung im gesamten Versorgungsgebiet eingehalten werden. Das Trinkwasser erfüllt somit die radiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Diese Information erfolgt gemäß § 21 der Trinkwasserverordnung. Weitere Informationen zur Qualität des Trinkwassers können auf der Homepage unter www.maifeld-eifel.de/Verbraucher/Trinkwasseranalysen eingesehen werden. Für Fragen steht das Team des WVZ Maifeld-Eifel gerne zur Verfügung: E-Mail: info@wvz-me.de; Tel. (0 26 51) 8 09 70. Pressemitteilung
Wasserversorgungszweckverband Maifeld-Eifel
