Aus dem Polizeibericht ...
Trunkenheitsfahrten sind kein Kavaliersdelikt
Empfindliche Bußgelder und Fahrverbote drohen
Remagen. Entgegen der Meldung von Sonntag, 19. Juni wurde nicht am 17. Juni, sondern am 16. Juni um 17.15 Uhr in Sinzig ein PKW-Fahrer gemeldet, der mit seinem Fahrzeug auf dem Schotterparkplatz unterhalb der B9-Brücke Schleuderübungen machte. Danach entfernte er sich mit hoher Geschwindigkeit über den Dreifaltigkeitsweg, um unmittelbar danach an der Einmündung Jahnstraße / Barbarossastraße einen Verkehrsunfall zu verursachen. Von der Unfallstelle flüchtete der bisher unbekannte Fahrzeugführer über die Barbarossastraße in Richtung Bahnhof Sinzig, wobei er im Kreisverkehr vor dem Bahnhof über den Gehweg fuhr, um ein weiteres Fahrzeug zu überholen. Hierbei gefährdete er zwei Fußgänger erheblich. Danach flüchtete der PKW in unbekannte Richtung. Bei dem Fahrzeug soll es sich um einen roten BMW der 3-er Compact- Reihe handeln. An dem Fahrzeug fehlte das vordere Kennzeichen, hinten soll sich möglicherweise ein Kurzzeitkennzeichen (MY-04???) befunden haben. Die Polizei Remagen bittet in dieser Sache um mögliche Hinweise, Tel.: (0 26 42) 9 38 20.
Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
Am Morgen des 24. Juni kam es in Bad Breisig, Rheinecker Straße, zu einem Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr. Bei einem der Fahrzeugführer konnte trotz der morgendlichen Stunde eine Atemalkoholkonzentration über 1,1 Promille festgestellt werden. Den Fahrzeugführer erwartet ein Strafverfahren. Zudem wurde ihm eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt.
Verkehrsunfall mit Flucht
In der Nacht vom 25. auf den 26. Juni kam es in Sinzig zu einem Verkehrsunfall mit Flucht. Der Fahrer eines PKW touchierte eine Hauswand. Anschließend entfernte er sich fußläufig von der Örtlichkeit, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der alkoholisierte Fahrer konnte angetroffen werden. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Zudem wurde sein Führerschein sichergestellt.
Trunkenheitsfahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Am Wochenende, 24. bis 26. Juni konnten bei zwei Fahrzeugführern im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle Anzeichen auf einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum erlangt werden. Beiden Fahrzeugführern wurde eine Blutprobe entnommen. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Trunkenheitsfahrten nicht um Kavaliersdelikte handelt. Die betreffenden Fahrzeugführer müssen mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 1500 Euro sowie einem Fahrverbot rechnen. Insofern konsumbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten, reichen die Sanktionen bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Daneben werden Alkohol- oder Drogensünder der Führerscheinstelle mitgeteilt. Diese entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob möglicherweise eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt und die Fahrerlaubnis entzogen werden muss.
Pressemitteilung der
PI Remagen
