Hausenbornwallfahrt der Kolpingsfamilien des Bezirks Engers-Kunostein
Über 100 Kolpinger und Hausenbornfreunde pilgerten mit
Erlös der Kollekte für das Kolping Jugendgästehaus und -wohnheim in Koblenz zur Unterstützung von minderjährigen Flüchtlingen
Neuwied-Heimbach-Weis. Über 100 Kolpinger und Hausenbornfreunde pilgerten in einer Prozession vom Spielmanns Heiligenhäuschen im Heimbach-Weiser Wald zur Kirchenruine Hausenborn hoch über Isenburg. Im 87. Jahr findet die Wallfahrt der Kolpingsfamilien nun schon statt, die seit vielen Jahren als Bezirkswallfahrt des Kolping-Bezirks Engers-Kunostein, zu dem die Kolpingsfamilien Heimbach-Weis, Gladbach, Engers und Neuwied gehören, durchgeführt wird. In diesem Jahr zeichnete die Kolpingsfamilie Heimbach-Weis für die Wallfahrt verantwortlich. Hinter den Bannerabordnungen der Kolpingsfamilien zogen die Teilnehmer singend und betend durch den Wald zur Kirchenruine. Den Gottesdienst dort unter freiem Himmel zelebrierte der Pastor der Pfarreiengemeinschaft Heimbach-Engers, Heinz Christ. Musikalisch umrahmt wurde die Hl. Messe von Sängerinnen, Sängern und Gitarrenspielerinnen des Kirchenchores Sankt Margaretha Heimbach-Weis. Für Jung und Alt hatte sich der Marsch in den Wald wieder gelohnt: Waren doch alle wieder vom Gottesdienst und der besonderen Atmosphäre angetan. Der Erlös der Kollekte von 310 Euro kommt dem Kolping „Jugendgästehaus und -wohnheim- Kolpinghaus Koblenz“ zu Gute.
Es fühlt sich verpflichtet, dem Hauptanliegen Adolf Kolpings zu folgen, jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren, die in Koblenz einen Ausbildungsplatz, eine Praktikantenstelle oder eine Schule besuchen und täglich nicht nach Hause fahren können, nicht nur einen Platz zum Schlafen zu bieten, sondern sie auch zu betreuen. Das Haus hat 115 Plätze in 34 Bewohnerzimmern, alle mit eigener Dusche und WC. Auch Gäste sind willkommen, wie z.B. Wandergesellinnen und Wandergesellen und wenn Platz ist auch junge Touristen. Eine zusätzliche Aufgabe stellt sich seit 2016. Es werden ca. 25 minderjährige Flüchtlinge betreut, wovon 12 im Hause wohnen und die anderen in Wohngemeinschaften untergebracht sind. Die Kollekte ist für diese jungen Menschen bestimmt, die ohne Eltern hier sind. Mit dem Geld sollen Aufwendungen bezahlt werden, die nicht aus öffentlichen Mitteln abgedeckt werden; z.B. Anwaltskosten für Asylanträge oder Kosten für die psychologische Betreuung.
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