Öffentlicher Aufruf der Verbandsgemeinderverwaltung Unkel
Überhang in den öffentlichen Verkehrsraum
Von Büschen, Sträuchern, Hecken und Bäumen
Unkel. Durch den Überhang von Bewuchs auf privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum wie Straßen oder Bürgersteige entstehen Verkehrsgefährdungen und Unfallgefahren. Auch reine Fußwege, die sogenannten Pädchen, sind von Überhang freizuhalten.
Die Anlieger der Verkehrsflächen sind deshalb verpflichtet, den Überhang regelmäßig bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Da an einer Vielzahl von Grundstücken in der Stadt Unkel und den Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach dieser Rückschnitt nicht oder nur unzureichend durchgeführt wird, bitten wie die Grundstückseigentümer bzw. deren Nutzer, ihre Bepflanzungen zu überprüfen und erforderlichenfalls zurückzuschneiden.
Die Entsorgung der durch den Rückschnitt angefallenen Grünabfälle kann über die Biotonne erfolgen. Größere Mengen können bei der Kreisverwaltung Neuwied zur Abholung angemeldet werden.
Bis zu fünf Kubikmeter Laub, Gras- und Strauchschnitt aus Haushalten werden dann nach Terminvereinbarung kostenlos am Grundstück abgeholt. Die Anmeldung bei der Kreisverwaltung erfolgt entweder per Entsorgungsscheck aus dem aktuellen Abfuhrkalender oder online unter www.abfall-nr.de. Ersatzschecks liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung sowie an den Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises zur Mitnahme aus.
Angemeldeter Strauchschnitt muss gebündelt sein, um ein zügiges Verladen zu ermöglichen. Die Bündel sollten höchstens 1,5 m lang und von einer Person handhabbar sein, der Durchmesser der Äste darf acht Zentimeter nicht überschreiten. Kleinteiliges Schnittgut kann in geeigneten Gefäßen wie z.B. Plastiksäcken, Wannen oder Kartons bereitgestellt werden. Die Gefäße werden bei der Abholung entleert und zurückgelassen. Neben dieser Entsorgungsmöglichkeit ist auch eine kostenlose Selbstanlieferung von Grünabfall bei den kreiseigenen Abfallentsorgungsanlagen Linz, Neuwied und Linkenbach möglich. Hierbei ist die zulässige Menge aus Kapazitätsgründen jedoch auf zwei Kubikmeter pro Tag und Anlieferer begrenzt.
Die Verbandsgemeinde Unkel macht vorsorglich darauf aufmerksam, dass das Verbrennen von Gartenabfällen innerhalb geschlossener Ortschaft grundsätzlich verboten ist. Weitere Informationen gibt gerne die Örtliche Ordnungsbehörde.
Pressemitteilung
Verbandsgemeinderverwaltung Unkel
