Allgemeine Berichte | 12.08.2024

Übernahme von Schülerfahrkosten

Kreis Ahrweiler.Die Sommerferien in Rheinland-Pfalz neigen sich langsam dem Ende zu und die Vorbereitungen auf das neue Schuljahr beginnen. Dazu gehört auch die Planung des Schulwegs. Um Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten so einfach, schnell und komfortabel wie möglich zu gestalten, bietet die Kreisverwaltung Ahrweiler diese Dienstleistung als Online-Service an. Der Online-Antrag steht unter https://www.kreis-ahrweiler.de/schuelerbefoerderung/ auf der Internetseite der Kreisverwaltung zur Verfügung.

Der Landkreis Ahrweiler übernimmt Schülerfahrkosten gemäß dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz. Die Schülerbeförderung erfolgt in der Regel im Öffentlichen Personennahverkehr durch Bereitstellung des Deutschlandtickets. Bei Überschreitung einer bestimmten Länge des Schulwegs ist diese auf Antrag kostenfrei. Grundsätzlich ist eine Übernahme der Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen sowie der weiterführenden Schulen möglich. Ab der Klassenstufe 11 (Sekundarstufe II) ist die Übernahme der Schülerfahrkosten einkommensabhängig. Der Online-Service macht nicht nur die Beantragung auf Übernahme der Schülerfahrkosten jederzeit und von überall aus möglich, sondern erleichtert auch die anschließende Bearbeitung durch die Servicestelle der Kreisverwaltung. Weitere Informationen zum Thema Schülerbeförderung unter www.kreis-ahrweiler.de oder bei Petra Juchem, Abteilung 4.1, Telefon 02641/975-332 oder per E-Mail an petra.juchem@kreis-ahrweiler.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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