Allgemeine Berichte | 26.07.2024, 10:20 Uhr

Kreisverwaltung gibt Tipps zum richtigen Umgang

Umsiedlung von Nestern geschützter Insekten

Kreis Ahrweiler. Immer wieder kommt es in der Sommerzeit zu Nachfragen besorgter Bürgerinnen und Bürger wegen Insektennestern im öffentlichen oder privaten Bereich. Die Kreisverwaltung Ahrweiler fasst in diesem Zusammenhang noch einmal die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, zusammen:

Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen gehören zu den staatenbildenden Insekten und überleben nicht länger als einen Sommer. Oft helfen einfache Verhaltensregeln, um ein friedliches Miteinander mit diesen für uns Menschen wichtigen Insekten zu ermöglichen. Solange die Tiere sich nicht bedroht fühlen, sind sie in der Regel friedfertig. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Speisen oder Getränke.

Nicht nur Wildbienen, sondern auch Hornissen, Hummeln und Wespen erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf: Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können, Wildbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten. Hornissen und Wespen sind als Insektenjäger außerordentlich nützliche und wichtige Bestandteile der Natur. Ein starkes Hornissenvolk verspeist beispielsweise pro Tag durchschnittlich ein halbes Kilogramm Insekten und trägt so zum ökologischen Gleichgewicht bei. Etwa 90 Prozent der Beute besteht dabei aus Fliegen, Mücken und Bremsen.

Sobald man von Hornissen, Wespen und Co. umschwirrt wird, ist Ruhe zu bewahren. Ruckartige Bewegungen sollten vermieden werden. Das Schlagen oder Anpusten gilt für die Tiere als Alarmsignal und erhöht die Aggressivität. Nahrungsmittel sollte man im Freien abdecken.

Nester im Haus oder im Garten müssen nicht immer direkt beseitigt werden. Die Nester sind nur einige Monate bewohnt, spätestens im Spätherbst stirbt das jeweilige Volk ab und nur die Königinnen überwintern. Alte Nester werden nicht wieder bezogen und können daher im Winter gefahrlos beseitigt werden. Ist ein Nest beflogen, sollte die Einflugschneise möglichst nicht genutzt und ein Abstand von rund drei Metern eingehalten werden.

Hummeln, Wespen und Wildbienen unterliegen grundsätzlich dem allgemeinen Artenschutz. Man darf sie nicht ohne triftige Begründung umsiedeln, verletzen oder töten. Die Hornisse ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sogar besonders geschützt. Für die Umsiedlung oder Entfernung von Nestern geschützter Arten muss ein triftiger Grund vorliegen, wie beispielsweise eine Allergie gegen Insektenstiche oder eine erheblich eingeschränkte Nutzbarkeit von Teilen des Wohnumfeldes (Terrasse, Garage, Gartenhaus etc.). In diesem Zusammenhang wird eine vorherige Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde empfohlen.

Wichtig: Aufgrund der Schutzbestimmungen des BNatSchG ist für die Umsiedlung bzw. Entfernung eines Hornissennestes zusätzlich eine Ausnahme bzw. Befreiung erforderlich. Diese muss im Einzelfall von den Betroffenen bei der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler beantragt werden.

Grundsätzlich sollte die Entfernung von Insektennestern nur von fachkundigen Personen mit entsprechender Schutzkleidung, wie zum Beispiel Imkerinnen und Imkern oder einer Fachfirma vorgenommen werden. Firmen, die sich auf die Entfernung beziehungsweise Umsiedlung von Insektennestern spezialisiert haben, sind in den örtlichen Telefonverzeichnissen oder im Internet zu finden.

Für Auskünfte steht Viktoria Kugel, Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler, telefonisch unter 02641 / 975-923 sowie per E-Mail an Viktoria.Kugel@kreis-ahrweiler.de zur Verfügung.

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