Allgemeine Berichte | 24.01.2020

Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Unfallversicherungsschutz bei Klimastreik möglich

Klimademonstrationen werden oft in Schulen thematisiert.Foto: UK RLP

Region. Wer freitags der Schule fern bleibt und auf die Straße geht um für das Klima zu streiken, handelt in privater Sache. Schülerinnen und Schüler sind während diesen Demonstrationen nicht gesetzlich unfallversichert. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: „Fällt die Teilnahme an Demonstrationen unter den organisatorischen Veranstaltungsbereich der Schule, so besteht für die Teilnehmenden gesetzlicher Unfallversicherungsschutz“, erklärt Jörg Zervas, Abteilungsleiter Rehabilitation und Entschädigung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Wird die Teilnahme an der Demo beispielsweise im Rahmen der pädagogischen Arbeit durch die Schule unterstützt, indem sie die Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreit, den Transport organisiert und eine betreuende Lehrkraft mitgeht, so steht dem Unfallversicherungsschutz nichts im Wege. Pressemitteilung der

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Klimademonstrationen werden oft in Schulen thematisiert.Foto: UK RLP

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