Allgemeine Berichte | 10.08.2020

Hinweise der Gartenakademie Rheinland-Pfalz

Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen

Rechtliche Bestimmungen beachten

Bendorf. Aus aktuellem Anlass weist die Gartenakademie Rheinland-Pfalz darauf hin, dass bei der Unkrautregulierung genau auf die rechtlichen Bestimmungen geachtet werden sollte. Das manuelle Jäten per Hand und Hacke ist sehr zeitintensiv, weswegen oft auf das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln zurückgegriffen wird. Da diese nicht auf befestigten Flächen ausgebracht werden dürfen, greifen viele Privathaushalte in der irrigen Meinung, dass dies zulässig ist, auf alternative „Hausmittel“ zurück. Denn allgemein scheint der Gedanke noch weit verbreitet zu sein: „Was in meinen Salat kommt, wird auch für meine Hofeinfahrt in Ordnung sein.“

Dass damit jedoch gegen das Pflanzenschutzgesetz verstoßen wird, ist vielen nicht klar. Die Gartenakademie weist daher nochmals auf die aktuelle Gesetzeslage hin: Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautvernichtungsmitteln) ist nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen zulässig. Auf den sogenannten Nichtkulturlandflächen und somit insbesondere auf befestigten Flächen ist deren Einsatz generell verboten. Dazu zählen z.B. Wege und Plätze, Bürgersteige, Park- u. Friedhofswege, Garageneinfahrten, Hofflächen, Sportanlagen, kommunale und gewerbliche Flächen aller Art. Dieses Verbot gilt nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die als Herbizid zugelassen sind, sondern auch für Essig, Salz, Steinreiniger, Grünbelagsentferner, die als Biozide frei im Handel erhältlich sind. Die Anwendung dieser Stoffe auf Nichtkulturlandflächen zum Zweck der Unkrautentfernung verstößt gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Ergebnis heißt das, dass nur alternative Methoden wie z.B. mechanisches Entfernen, Abflammen (Achtung: Brandgefahr) oder Heißwasser-Hochdruckreiniger erlaubt sind. Der Baubetriebshof der Stadt Bendorf verzichtet schon seit vielen Jahren auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, nicht nur weil es in großem Maße untersagt ist, sondern auch zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie des Naturhaushaltes.

Die städtischen Mitarbeiter setzen auf andere Methoden, so werden z.B. Friedhofswege mit hitzeführenden Geräten bearbeitet, spezielle mechanische Wildkrautbürsten im Straßenbereich oder entlang städtischer und sonstiger Anlagen eingesetzt. Neuerdings arbeitet der Baubetriebshof zudem mit einem sogenannten Wegepflegegerät, mit dem das Wildkraut maschinell entfernt wird. Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Bendorf

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