Allgemeine Berichte | 23.07.2021

Nach Hochwasser im Rhein-Sieg-Kreis

Unwetter-Soforthilfen: Antragsformulare online abrufbar

Rhein-Sieg-Kreis.Nach dem verheerenden Unwetter mit Hochwasser mit erheblichen Zerstörungen vor allem in Rheinbach und Swisttal sind jetzt Soforthilfen für die betroffenen Menschen auf den Weg gebracht. Das Land NRW stellt insgesamt 200 Millionen Euro für den Wiederaufbau aller betroffenen Gebiete zur Verfügung. Das hat das Landeskabinett in einer Sondersitzung beschlossen. Besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Hilfeleistung stellen. Pro Haushalt soll es einen Sockelbetrag in Höhe von 1.500 Euro geben. Pro weiterem Haushaltsmitglied werden jeweils 500 Euro gezahlt, maximal fließen 3.500 Euro für jeden betroffenen Haushalt.

Um diese „Starthilfe“ zu erhalten, muss der Schaden mindestens 5.000 Euro betragen. Die Geschädigte oder der Geschädigte muss zudem versichern, dass keine abgeschlossene Versicherung für die Schäden aufkommt.

Gleichzeitig will das Land auch die gewerbliche Wirtschaft unterstützen: Unternehmen, Landwirte oder forstwirtschaftliche Betriebe, erhalten einen Festbetrag in Höhe von 5.000 Euro pro Betrieb.

Um den vom Unwetter betroffenen Kommunen zu helfen, zahlt das Land NRW darüber hinaus einen Pauschalbetrag, abhängig vom Ausmaß der Schäden vor Ort. Die Kommunen sollen mit diesen Geldern die zerstörte oder beschädigte Infrastruktur auf verschiedenen Ebenen wie Energieversorgung, Verkehr, Gesundheit oder Bildung.

Hinweise zur Antragstellung:

Unter www.rhein-sieg-kreis.de/fluthilfe sind die Antragsformulare abrufbar.

Weitere Hinweise zum Verfahren gibt es kurzfristig auch auf den Webseiten bzw. Facebook-Seiten der betroffenen Kommunen. Ergänzender Hinweis für Rheinbach und Swisttal:

Dort werden die Antragsformulare auch in gedruckter Form ausgegeben.

Die ausgefüllten Anträge können an folgende Anschriften gesendet werden:

Stadt Lohmar, Rathausstraße 4, 53797 Lohmar

Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim

Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach

Gemeinde Swisttal, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal

Wichtig für betroffene Privatpersonen: Aus Sicherheitsgründen und zur Beschleunigung des Verfahrens empfehlen wir Ihnen, den Weg der Überweisung zu wählen und hierzu Ihre Bankverbindung im Antrag anzugeben.

Das Land NRW hat ein Bürgertelefon eingerichtet. Dort werden grundsätzliche Fragen zum Verfahren beantwortet: 0211 4684-4994. Weitere Informationen gibt es auch unter www.land.nrw/soforthilfe.

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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