Allgemeine Berichte | 01.04.2019

Mitgliederversammlung des SV Blau-Weiß 1911 Sayn e.V.

Urknall 2.0 im Bendorfer Fußball

Am Freitag, 12. April

Bendorf-Sayn. In diesen Wochen bereiten die Bendorfer Fußballvereine „SV Blau-Weiß 1911 Sayn e.V.“ und „Spvgg. Bendorf e.V.“ gemeinsam die radikale Neuaufstellung der Bendorfer Fußballlandschaft vor. Geplant ist die Fusionierung beider Vereine hin zu einem stadtteilverbindenden Gesamtverein, der ab Sommer den Namen „SC Bendorf-Sayn e.V.“ tragen wird.

„Ab jetzt denken wir den Vereinsfußball in Bendorf und Sayn neu“, kündigt Geschäftsführer Dr. Descourvières zielsicher an. Neu heißt in diesem Fall, dass das fußballerische Denken und Handeln nicht mehr von den Stadtteilgrenzen in einem überkommenen Klein-Klein bestimmt wird. Die überaus erfolgreiche und preisgekrönte Jugendarbeit des SV Sayn wird mit der langjährigen Erfahrung der Spvgg Bendorf im Herrenfußball verschmelzen. „Unser Ziel ist es, gemeinsam für den Großraum Bendorf ein übergreifendes Kompetenzzentrum Fußball mit abgestimmten Qualitätskriterien und attraktivem Sportangebot für Bendorf und darüber hinaus zu etablieren“, erläutert Descourvières. Die vereinsrechtlich erforderlichen Schritte werden auf den Mitgliederversammlungen beider Vereine in diesem Frühjahr eingeleitet.

Dazu lädt der SV Sayn zu seiner nächsten Mitgliederversammlung am Freitag, 12. April um 20 in das Vereinsheim des SV Sayn am Sportplatz im Sayntal mit folgender Tagesordnung ein: TOP 1: Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, TOP 2: Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit, TOP 3: Protokoll der letzten Mitgliederversammlung vom 13. April 2018, TOP 4: Kassenbericht 2018, TOP 5: Bericht der Kassenprüfer mit anschließender Aussprache, TOP 6: Entlastung des Schatzmeisters, TOP 7: Entlastung der Kassenprüfer, TOP 8: Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge, TOP 9: Geschäftsbericht, TOP 10: Antrag auf Satzungsänderung von §19, Abs. 3-5 (Auflösung des Vereins), TOP 11: Antrag auf Satzungsänderung zur Einfügung einer Ermächtigungsklausel als §20, TOP 12: Verschiedenes.

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