Verhandlung am Sinziger Amtsgericht
Urteil im Kita-Prozess
Sinzig. Am Sinziger Amtsgericht wurde heute Vormittag die Leiterin einer Kindertagesstätte in Bad Breisig zu einer Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Vorausgegangen war der Tod eines Dreijährigen durch Ertrinken in einem Teich auf dem Nachbargelände einer Kindertagesstätte im Mai 2017. Die Richter befanden, dass die Erzieherin durch Fahrlässigkeit für den Tod des Kindes verantwortlich ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
rob
