Allgemeine Berichte | 02.01.2026

VG Brohltal verlängert Förderprogramm für Balkonkraftwerke

Brohltal. Die Verbandsgemeinde Brohltal unterstützt weiterhin mit dem Förderprogramm „Förderung von privaten Balkonkraftwerken“ die Anschaffung und Installation von neuen Balkonkraftwerken für Privathaushalte. Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2025 wurde das ursprünglich bis Ende 2025 laufende Förderprogramm nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

„Mit der Verlängerung des Förderprogramms möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger auch künftig dabei unterstützen, ihre Energiekosten zu reduzieren und gleichzeitig aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, erklärt Bürgermeister Johannes Bell.

Wer kann die Förderung beantragen?

Das Förderprogramm richtet sich an natürliche Personen, die Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern oder Wohnungen sind. Auch Mieter können die Förderung in Anspruch nehmen, sofern sie eine Einverständniserklärung des Vermieters vorlegen. Pro Haushalt kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Der Zuschuss beträgt 125 Euro pro Balkonkraftwerk. Das Programm läuft bis zum 31.12.2026 oder bis der Fördertopf ausgeschöpft ist.

So funktioniert die Antragstellung

Das Antragsformular sowie die Förderrichtlinie können online über die Website der Verbandsgemeinde Brohltal unter https://www.brohltal-verwaltung.de/bauen-wohnen- umwelt/klimaschutz/foerderprogramme/ (sh. QR-Code) heruntergeladen werden.

Für die Beantragung sind folgende Nachweise erforderlich:

- eine Rechnung, aus der die Modul- und Wechselrichterleistung sowie das Kaufdatum hervorgehen

- eine Bestätigung der Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

- ein Foto des installierten Balkonkraftwerks

- bei Mietern: schriftliche Zustimmung des Vermieters

- bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

Förderbedingungen

Gefördert werden neue Balkonkraftwerke mit einer Modulleistung von maximal 2.000 Watt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt. Die geförderten Balkonkraftwerke müssen sachgemäß montiert und angeschlossen werden und den geltenden nationalen und internationalen Normen, wie z. B. der CE-Richtlinie, entsprechen. Förderfähig sind ausschließlich Anlagen, die ab dem 15. Oktober 2024 gekauft wurden.

Kontakt

Für Fragen rund um das Förderprogramm und die Antragstellung steht Ihnen Florian Herrmann von der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal telefonisch unter 02636 9740 – 211 oder per E-Mail unter klima@brohltal.de gerne zur Verfügung.

Finanzierung

Das Förderprogramm „Förderung von privaten Balkonkraftwerken“ der Verbandsgemeinde Brohltal wird über das Kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.

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