Allgemeine Berichte | 14.08.2017

VG Bad Ems informiert anlässlich des Bartholomäusmarktes Bad Ems 2017

Veranstaltungs- und Verkehrsplanung

Bad Ems. Anlässlich des Bartholomäusmarktes Bad Ems vom 25. August bis 28. August müssen sich die betroffenen Anlieger und Verkehrsteilnehmer auch wieder auf einige Änderungen der innerstädtischen Verkehrsführungen und –regelungen einrichten.

Nach vorbereitenden Arbeiten ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Straßenverkehr ergibt sich für den Bartholomäusmarkt Bad Ems folgende Veranstaltungs- und Verkehrsplanung:

Ab Montag, 21. August, ist der Parkplatz der Emser Therme, lahnseitig der Einmündung Viktoriaallee/Silberausstraße zwecks Aufbau eines Großfahrgeschäfts gesperrt.

Ab Dienstag, 22. August, beginnt der Aufbau der größeren Fahrgeschäfte und Marktstände im Bereich des Marktplatzes Wipsch. Das Parken in diesem Verkehrsbereich muss daher ab dem 22. August verboten werden. Die Durchfahrt auf den Marktplatz Wipsch ist ab der Zufahrt am Oranienweg ebenfalls nur noch für den Schaustellerbetrieb zulässig.

Von Mittwoch, 23. August, wirken sich die Aufbauarbeiten für den Bartholomäusmarkt bereits so stark auf den Straßenverkehr aus, dass mit Ausnahme eines reinen Anliegerverkehrs, ab Mittwoch, 23. August die Viktoriaallee, die Straße „Am alten Rathaus“ und der Oranienweg für jeglichen Durchfahrtsverkehr gesperrt werden muss.

In der Viktoriaallee muss daher ab dem 23. August auch hier das Parken verboten werden.

Eine Durchfahrt durch die gesamte Römerstraße wird mit Ausnahme des „Blumenkorso-Sonntag“, von Mittwoch, 23. August ab 8 Uhr, bis Dienstag 29. August, im Einrichtungsverkehr, ab der Einmündung Lahnstraße / Grabenstraße, zugelassen. Der Automatikpoller in Höhe des „Kurhotels Bad Ems“ bleibt für diese Zeit abgesenkt.

Der „Rewe-Markt“ im Oranienweg kann bis Freitag, 25. August ca. 12 Uhr, noch über die Römerstraße, Bleichstraße und den oberen Oranienweg angefahren werden. Eine Anfahrt zum „Rewe-Markt“ aus Richtung Viktoriaallee kann aus Gründen der Aufbauarbeiten nicht zugelassen werden. Die zwei markierten Parkmöglichkeiten auf dem Gehweg der Römerstraße vor der „Apotheke am Markt“, werden zugunsten von notwendigen Patientenversorgungen ausschließlich für Krankentransporte reserviert. Im Übrigen muss hier ein Halten und Parken verboten werden.

Die Ein- und Ausfahrt zur Bachstraße, Wallgasse, alten Schulstraße und alten Silberaustraße wird in diesem Jahr neu geregelt. Dieser Verkehrsbereich kann nur über die Koblenzer Straße (Bargasse) und obere Bachstraße angefahren werden. Um den Bewohnern ein Erreichen ihrer Wohnungen zu ermöglichen, wird hierzu die Einbahnstraßenregelung im Bereich der oberen Bachstraße über den Bartholomäusmarkt aufgehoben.

Ein Straßenrandparken ist in den genannten Straßen nicht zulässig. Für das Abstellen von Schaustellerfahrzeugen muss das Parken für andere Verkehrsteilnehmer auf dem ehem. Bahndamm zwischen dem Oranienweg und der Silberaustraße (Bereich „Rübenloch“) ebenfalls ab dem 23. August verboten werden.

Ab Donnerstag, 24. August, von den späten Nachmittagstunden an, werden die Vorbereitungsarbeiten dann soweit fortgeschritten sein, dass in der Viktoriaallee und der Straße Am alten Rathaus auch der Anliegerverkehr nicht mehr zugelassen werden kann.

Am Freitag, 25. August, ab 12 Uhr, wird der „REWE – Markt“ seine Tiefgarage schließen und erst am Dienstag, 29. August, gegen 6 Uhr wieder öffnen. Für Anwohner des Bartholomäusmarktbereiches bietet der „REWE – Markt“ die Möglichkeit, ihre Kraftfahrzeuge für diese Zeit in der Tiefgarage zu parken. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kraftfahrzeuge am 29. August wieder möglichst früh aus der Tiefgarage entfernt werden.

Die Zufahrt in die REWE – Tiefgarage aus Richtung Römerstraße / Bleichstraße über den Oranienweg wird dann am Freitag ebenfalls ab 12 Uhr verboten werden.

Mit Öffnung der Fahrgeschäfte und Marktstände am 25. August und der damit zunehmenden Parkplatzsuche, muss zur Freihaltung der Anfahrtswege für Feuerwehr und Sanitätsdienst ab 14 Uhr auch für die Lahnseite der Jahnstraße ein Halteverbot angeordnet werden. Ausreichend Parkplätze für Marktbesucher stehen nur wenige Fuß – Minuten vom Bartholomäusmarktgelände, insbesondere im Bereich der Insel Silberau und des Sportplatzes Hasenkümpel, zur Verfügung.

Für Samstag, 26. August, 22 Uhr, hat der Bartholomäusmarktverein Bad Ems als besonderen Programmpunkt wieder ein Feuerwerk im Bereich des Gastrodorfes / Kaiserbrücke geplant. Die Parkflächen im Bereich des Betriebsgebäudes des Malbergtunnels stehen am Samstag ab 15 Uhr nicht mehr zur Verfügung. Da das Feuerwerk vom Parkplatzbereich am Betriebsgebäude des Malbergtunnels abgeschossen wird, muss aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Durchfahrt durch die Wilhelmsallee für die Dauer des Feuerwerks verboten werden. Alle Verkehrsteilnehmer und die Bad Emser Bevölkerung werden schon jetzt für die leider unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen während des Bartholomäusmarktes sowie bei den Auf- und Abbauarbeiten von Buden, Ständen und Fahrgeschäften um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.

Pressemitteilung VG Bad Ems

-Straßenverkehrsbehörde-

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