Verbandsgemeinderat Mendig tagte
Verbandsgemeinderat Mendig beschloss Umschuldung von Darlehen
Einhellige Zustimmung für Neufassung je einer Verbandsordnung des Zweckverbands Zentralkläranlage Mendig und Abwasserzweckverband Oberes Nettetal
Mendig. In seiner Sitzung am Mittwoch, 24. Oktober beschloss der Verbandsgemeinderat Mendig die Aufnahme der Darlehen zwecks Umschuldung in Höhe von 509.093,39 Euro für das Wasserwerk per 30. Dezember und 233.661,91 Euro per 2. Januar 2019 sowie für den Betriebszweig Abwasserwerk die komplette Tilgung per 30. Dezember 2018 in Höhe von 156.644,14 Euro. Die Verwaltung wurde beauftragt, Kreditangebote bei den im Sachverhalt genannten Banken zu den angegebenen Laufzeiten anzufordern und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde zur Entscheidung vorzulegen.
Die Angebotsanfragen sollen auf die bisherige Annuität erfolgen. VG-Bürgermeister Jörg Lempertz wurde ermächtigt, das Darlehen bei dem Kreditinstitut aufzunehmen, welches die günstigsten Zinskonditionen bietet.
Der Verbandsgemeinderat ist anschließend über die Kreditaufnahme zu informieren.
Während der Werksausschuss bereits über die Zukunft der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, insbesondere auch über eine auf Landesebene durch den Gemeinde- u. Städtebund initiierte „regionale Klärschlammstrategie“ informiert wurde, hat sich inzwischen zur künftigen strategischen Ausrichtung und Abwicklung der Klärschlammverwertung in Rheinland-Pfalz eine eigene „Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR“ gegründet. In dieser Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) sollen sowohl die landwirtschaftliche Verwertung als auch die mögliche Monoverbrennung landesweit abgewickelt werden. Die KKR AöR wurde im Dezember 2017 von den vier Gründungsmitgliedern: Verbandsgemeinden Brohltal, Winnweiler und Wörrstadt sowie Entsorgungsbetrieb Landau AöR rechtsverbindlich gegründet.
Diese KKR AöR bietet allen Abwasserbetrieben, vorrangig aus Rheinland-Pfalz, einen Beitritt zum 31. März 2018 bzw. spätestens zum 31. Dezember 2018 an, ohne dass hierfür besondere Regularien einzuhalten sind. Danach sind Beitritte nur noch mit Zustimmung aller bestehenden Mitglieder möglich.
Zur Sicherstellung der Klärschlammverwertung soll der Beitritt in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung, am 20. November, beschlossen werden. Die gleiche Problematik ergibt sich für die Sicherstellung der Klärschlammverwertung im Abwasserzweckverband „Oberes Nettetal“. Dessen Beitritt soll in der Verbandsversammlung am 19. November beschlossen werden. Im Rahmen der kommunalaufsichtlichen Verfahren bei anderen Zweckverbänden hat sich nach Prüfung durch die ADD Trier nunmehr die Notwendigkeit ergeben, die Verbandsordnung vom 01.12.1989 in der Fassung der II. Änderung vom 15.06.2004 in § 1 „Aufgaben des Zweckverbandes“ dahingehend zu ergänzen, dass die allgemeine Ermächtigung zum Beitritt in eine solche AöR im § 1 Abs. 2 aufgenommen wird. Außerdem ergab sich bei dieser Prüfung, dass auch im § 9 „Deckung des Finanzbedarfs“ eine Ergänzung mit einem neuen Absatz 2, zur Verteilung des Eigenkapitals, notwendig wird. Der dort zitierte notwendige Grundlagenvertrag wurde vom Verbandsgemeinderat am 18.05.2006 beschlossen und durch den Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorsteher am 30.11.2006 unterzeichnet.
Der Verbandsgemeinderat folgte der Empfehlung des Werkausschusses und stimmte der Neufassung der Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes „Zentralkläranlage Mendig“ vom 01.12.1989 in der Fassung der II. Änderung vom 15.06.2004 mit den Ergänzungen in den §§ 1 und 9 einstimmig zu.
Ebenfalls einstimmig sprachen die Ratsmitglieder sich für die Neufassung der Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes „Oberes Nettetal“ vom 18.04.1990 in der Fassung vom 14.03.1991 mit den Ergänzungen in den §§ 1 und 9 aus.
Desweiteren erteilte der Verbandsgemeinderat seine Zustimmung, je eine Geldspende über 4.000 Euro für das Jubiläum „Familienfreundliche Verbandsgemeinde“ sowie 200 Euro für die Feuerwehr Mendig anzunehmen, bzw. zu vermitteln.
FRE
