Die Stadtverwaltung Bendorf informiert
Verbrennung von Gartenabfällen kann teuer werden
Bendorf. Wer Gartenabfälle verbrennt, ohne im Besitz einer Ausnahmegenehmigung zu sein, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wenn außerdem die Feuerwehr wegen eines möglichen Feuers alarmiert wird, werden dem Verursacher zusätzlich die Kosten für den Einsatz in Rechnung gestellt. So können schnell mehrere Hundert Euro zusammenkommen.
„Wer ein Gartenfeuer macht, handelt grob fahrlässig und muss sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein“, betont Rolf Trennheuser, Fachgebietsleiter Sicherheit und Ordnung. „Es ist außerdem nicht möglich, ein Feuer bei der Integrierten Rettungsleitstelle anzumelden, um so einen Alarm zu vermeiden.“
Nur unter besonderen Voraussetzungen wie beispielsweise einem Befall von meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten und nur außerhalb der geschlossen Ortschaft ist im Ausnahmefall die Verbrennung von Gartenabfällen zulässig. „Ansonsten sind Holz- und strauchartiger Grünabfall über den Bioabfallbehälter zu entsorgen oder bei den Grünabfallsammelplätzen der Region sowie beim Wertstoffhof kostenlos abzugeben“, erklärt Trennheuser. Laub kann über den Bioabfallbehälter oder die kostenlosen Laubabfallsäcke entsorgt werden. Pressemitteilung
der Stadt Bendorf
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