Kein verkaufsoffener Sonntag in Rheinbach
Verkaufsstellen müssen geschlossen bleiben
Verwaltungsgericht Köln verhängt einstweilige Anordnung
Rheinbach. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der „Ver.di - Vereinte Dienstleistungsgesellschaft“ gegen die Stadt Rheinbach wegen des verkaufsoffenen Sonntags am 16. Dezember hat das Verwaltungsgericht Köln beschlossen, dass durch einstweilige Anordnung – vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren – festgestellt wird, dass die Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Rheinbach nicht am Sonntag, 16. Dezember, auf Grundlage der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Rheinbach vom 8. März 2018 geöffnet sein dürfen. Pressemitteilung
der Stadt Rheinbach
