Allgemeine Berichte | 07.04.2017

Polizei Adenau informiert für das Osterwochenende 2017

Verkehrsbehinderungen rund um den Nürburgring

B 412 zwischen der „Hohen Acht“ und der B 258 gesperrt

Nürburgring. Zum Auftakt des Osterwochenendes im Jahre 2017, am Karfreitag, erwartet die Polizei analog der vergangenen Jahre ca. 10.000 bis 15.000 Besucher aus ganz Deutschland auf dem Nürburgring. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist insbesondere am Karfreitag mit enormen Fahrzeug- und auch Fußgängerverkehr im Bereich der Hauptzufahrtsstraßen zum Nürburgring zu rechnen. Beim An- und Abreiseverkehr kann es daher vermehrt zu Staubildungen kommen. Die Polizei und die beteiligten Stellen bitten um Beachtung wichtiger Regeln und Verhaltensweisen. Mit den Verantwortlichen der capricorn Nürburgring GmbH, dem Landesbetrieb Mobilität, der Kreisverwaltung Ahrweiler und der Polizeiinspektion Adenau wurde zur Gefahrenminimierung vereinbart, dass an diesem Tag die B 412 zwischen der „Hohen Acht“ und der B 258 für den Durchgangsverkehr gesperrt wird. Es werden Umleitungsstrecken vor Ort ausgeschildert, auf welchen jedoch auch am Karfreitag Verkehrsbeeinträchtigungen und Staus entstehen können. Wer an diesem Karfreitag nicht zwingend zum Nürburgring muss, sollte eine Fahrt dorthin vermeiden. Weiterhin sollte auf Empfehlung der Polizei der Bereich Nürburgring nach Möglichkeit großräumig umfahren werden. In den vergangenen Jahren kam es im Bereich der umliegenden Bundesstraßen, insbesondere bei Sperrungen der Nordschleife, vermehrt zu waghalsigen Burnouts und gefährlichen Fahrmanövern inmitten Schaulustiger, die ihrerseits die Fahrzeugführer sogar noch zu diesen gefährlichen Unterfangen animierten. Wer sich im Bereich des Nürburgrings „daneben“ benimmt muss mit der konsequenten Ahndung der Verkehrsverstöße rechnen, die in letzter Konsequenz auch zu einem ganztätigen Platzverweis oder auch zu Fahrzeugsicherstellungen führen können!

Die Verkehrsregeln sind zu beachten, die Polizei wird massiv kontrollieren! Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge. Des Weiteren steht das Verhalten der Fahrzeugführer im besonderen Fokus der Polizei. Verkehrswidriges Parken außerhalb ausgewiesener Flächen führt in letzter Konsequenz zum kostenpflichtigen Abschleppen der Fahrzeuge. Die Nordschleife des Nürburgrings und die damit verbundenen Zuschauerplätze liegen im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung Rhein-Ahr-Eifel. Hier ist das Campen, Lagern und Zelten verboten.

Pressemitteilung

Polizeiinspektion Adenau

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