Allgemeine Berichte | 11.02.2022

Unwetter Bernd: Wiederherstellung von Grenzzeichen an Grundstücksgrenzen

Vermessungsarbeiten für Betroffene kostenlos

Rhein-Sieg-Kreis. Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat in den betroffenen Gebieten zahlreiche Wohnhäuser und andere Gebäude massiv beschädigt oder komplett zerstört. Das Hochwasser hat dabei auch Grenzzeichen von Grundstücksgrenzen (z.B. Grenzsteine, Bolzen oder Meißelzeichen) weggerissen oder in ihrer Lage verändert.

Diese Grenzzeichen sind im sogenannten Liegenschaftskataster verzeichnet, das alle wichtigen Informationen zu Flurstücken und Gebäuden enthält. Also z.B. räumliche Lage, Abgrenzung, Nutzung und Größe.

Hier hilft der Rhein-Sieg-Kreis

Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke können dem Amt für Katasterwesen und Geoinformation des Rhein-Sieg-Kreises formlos hochwasserbedingte Schäden an den Grenzzeichen ihrer Grundstücksgrenzen melden. Das Katasteramt stellt dann die konkreten Schäden an der Infrastruktur fest und koordiniert notwendige Vermessungsarbeiten, um die Grenzzeichen wiederherzustellen und das Liegenschaftskataster zu erneuern.

Diese Vermessungsarbeiten sind für betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer kostenlos!

Hochwasserbedingte Schäden können an den Grenzzeichen von Grundstücken bis Montag, 28. Februar 2022, an Bertram Stiel Katasteramt - Bereich Vermessung, Telefon: 02241 13-2797, Fax: 02241 13-2437, vermessung@rhein-sieg-kreis.de gemeldet werden.

Pressemitteilung Rhein-Sieg-Kreis

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