Allgemeine Berichte | 07.02.2019

Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert

Versichert im Karnevalsumzug?

Feuerwehrangehörige sichern die Karnevalszüge – sind sie dabei gesetzlich unfallversichert?

Rheinland-Pfalz. „Helau und Alaaf“, heißt es derzeit wieder in Rheinland-Pfalz. Karnevalsgesellschaften ziehen in großen Umzügen durch die Städte der Region und verbreiten festliche Stimmung. Häufig begleiten Feuerwehren diese Züge zur Sicherheit aller Beteiligten. Stehen die Feuerwehrangehörigen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz macht folgendes deutlich:

Umzüge in der Karnevalszeit sind Brauchtumsveranstaltungen und wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens. Die Begleitung dieser Züge gehört nicht zu den originären Aufgaben der Feuerwehren. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht dennoch, wenn der Träger die Feuerwehren offiziell mit der Aufgabe betraut. „Beauftragt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister rheinland-pfälzische Feuerwehren mit der Begleitung eines Karnevalsumzuges, so sind ihre Mitglieder während dieser Tätigkeit und auf den unmittelbar zugehörigen Wegen bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz gesetzlich unfallversichert“, erklärt Stephan Kaul, Ansprechpartner Versicherungsschutz für Feuerwehren bei der Unfallkasse.

Infos über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz sind im Internet unter www.ukrlp.de zu erhalten. Das Magazin der Unfallkasse ist unter www.ampel-ukrlp.de zu finden.

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