Allgemeine Berichte | 24.05.2023

Dachdecker-Innung Neuwied

Versichert ist das Dach ja wohl. Aber auch sicher?

Kreis Neuwied. Die Dachdecker-Innung Kreis Neuwied rät dringend zur regelmäßigen Dachüberprüfung. Auch die Befestigungen der Solarmodule werden bei der fachgerechten Dachwartung gecheckt.

Für die Besitzer von Autos und Fahrrädern ist die Pflege eine Selbstverständlichkeit. Ob es das Ölen der Kette beim Fahrrad oder der meist jährliche Service mit Ölwechsel beim Auto ist. Und dies, obwohl die Gefährte meist nur für wenige Minuten oder Stunden pro Tag genutzt werden.

Das Dach des Hauses wird jedoch 24 Stunden pro Tag und 365 Tage im Jahr genutzt. Und dennoch erwarten immer noch viele Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen, dass ein Dach auch ohne regelmäßige Wartung immer „funktioniert“. Spätestens, wenn erste schwarze Stockflecken oder Wasserränder rund um Dachfenster sichtbar werden, wenn Feuchtigkeitsspuren in der Dachschräge oder der Zimmerdecke zu sehen sind, wird der Ruf nach dem Dachdeckerbetrieb laut.

Die Empfehlung des Obermeister Ralf Winn von der Dachdecker-Innung Neuwied lautet jedoch: Schadensverhütung geht vor Schadensbehebung. So können viele Schäden an der Dacheindeckung und den Dachkomponenten wie Kamineinfassungen, Schneefangeinrichtungen, Lüfterrohren, aber auch an Solaranlagen und daraus oft resultierende Feuchtigkeitsschäden durch eine regelmäßige jährliche Dachüberprüfung verhindert werden. Ebenso sind rechtzeitig entdeckte Mängel am Dach meist schneller und kostengünstiger zu beheben als kapitale Dachschäden, die daraus resultieren.

Die regelmäßige Dachwartung ist übrigens keine „Kür“, sondern gehört zu den Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Gebäudeversicherung. Eine gebräuchliche Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verdeutlicht diese Pflicht:

„Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer… die versicherten Sachen, insbesondere … Dächer … stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen… Verletzt der Versicherungsnehmer eine der … genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer … ganz oder teilweise leistungsfrei“.

Dies gilt im Übrigen auch, wenn ein Sturmschaden bei Windstärken über 8 (sog. Sturmklausel) zu Schäden am Dach führt.

Unabhängig von den Fragen der Haftung und möglichen Einschränkung oder Ablehnung von Schadensregulierungen ist eine regelmäßige „Dach-Pflege“ ein wesentlicher Bestandteil der Werterhaltung und Wertsteigerung einer Immobilie. Allein unter diesem Aspekt lohnt es sich, einen Dachdecker-Innungsbetrieb mit der jährlichen Dachwartung zu beauftragen, die dann in einem Schadensfall nachgewiesen werden kann.

Allerdings warnt die Dachdecker-Innung Neuwied sowie Verbraucherschützer vor „schnellen Dachwartungsangeboten“ an der Haustüre. Hier ist das Ziel der mobilen Handwerker leider nicht selten der Verkauf unnötiger Reparaturen – und nicht die objektive Beurteilung des Dachzustands.

Der schnellste Einstieg in die regelmäßige Dach-Pflege ist der DachCheck, der exklusiv von Dachdecker-Innungsbetrieben angeboten wird. Die Adressen qualifizierter Dachdeckerbetriebe gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung oder unter www.dachdecker-neuwied.de

Pressemitteilung der

Dachdecker-Innung Neuwied

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