Einsatz des Kreisveterinäramtes Rhein-Sieg
Verunfallter Viehtransporter auf der A 59
Rhein-Sieg-Kreis. Bereits am 20. Januar verunglückte in den frühen Morgenstunden auf der Autobahn A 59 ein Viehtransporter mit 180 Schweinen an Bord. Gegen 2 Uhr wurde das Kreisveterinäramt über den Unfall informiert. Dr. Hanns von den Driesch, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, traf kurze Zeit später vor Ort ein und übernahm gemeinsam mit zwei hinzugezogenen praktizierenden Tierärzten sofort die veterinärmedizinische Betreuung des Einsatzes.
Um die Schweine schnellstmöglich zu bergen, wurde zunächst versucht, den dreistöckigen Lkw wieder aufzurichten, um ihn anschließend mit einer Ersatz-Zugmaschine zu einem abgrenzbaren Gelände bringen und dort die Tiere entladen zu können. Ein Bergungsunternehmen war bereits alarmiert worden. Beim Versuch, das Fahrzeug wieder aufzurichten, stellte sich jedoch heraus, dass dies nicht realisierbar war, ohne dass die Gefahr bestand, dass der Anhänger aufgrund der hohen Gewichtsbelastung durch die Tiere von rund 19 Tonnen auseinanderbrach.
Daher entschieden sich Polizei, Feuerwehr und Kreisveterinäramt in enger Abstimmung dazu, die Tiere vor Ort zu bergen. Um die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, musste der Verladebereich entsprechend abgesperrt werden.
Das Öffnen der massiven Konstruktion des auf der Seite liegenden Anhängers erwies sich als sehr schwierig und zeitintensiv. Nachdem es den Einsatzkräften schließlich gelungen war, sich Zugang zu den Tieren zu verschaffen, wurden die noch transportfähigen Tiere umgehend in einen anderen Transporter verladen.
Etwa 40 Tiere waren bereits durch den Unfall ums Leben gekommen. Weitere rund 40 Tiere, die nicht mehr transportfähig waren, mussten vor Ort durch die Veterinäre eingeschläfert werden.
Die rund 100 überlebenden Tiere wurden – wie auch ursprünglich geplant – zu einem Schlachthof gebracht. Das zuständige Veterinäramt wurde durch das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises entsprechend informiert und wird letztlich über die weitere Verwendung der Tiere entscheiden. Da die Schweine jedoch durch den Unfall zahlreiche Unterhauthämatome und Blutergüsse erlitten hatten, kann das Fleisch der Tiere nach Einschätzung des Kreisveterinäramtes nach der Schlachtung voraussichtlich nicht mehr verwertet werden und muss der Tierkörperbeseitigungsanlage zugeführt werden. Pressemitteilung des
Rhein-Sieg-Kreises
