LEADER-Region Voreifel: Fördergelder für Kleinprojekte
Vielfältige Projektförderung
Bewerbungen ab sofort möglich - Infoveranstaltung am 17. Januar
Region Voreifel. Die „LEADER-Region Voreifel - Die Bäche der Swist“ hat ein neues Förderangebot für Kleinprojekte ins Leben gerufen, das schnell und unbürokratisch bei der Realisierung von Projektideen unterstützt. Das Förderprogramm richtet sich an Projekte mit Gesamtkosten bis zu 20.000 Euro in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Soziales, Bildung, Kultur, Wirtschaft und Tourismus. Förderfähige Projekte können unter anderem die Anlage von Dorfgärten, die Ausstattung von Kultur- und Gemeinschaftseinrichtungen, die Neugestaltung von Dorfplätzen, die Aufstellung von Infotafeln, die Anschaffung von Spielgeräten oder Lastenfahrrädern sein.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Bedingung für die Förderung ist, dass die Projekte innerhalb eines Kalenderjahres in der Region umgesetzt, beantragt, durchgeführt und abgerechnet werden. Für die Umsetzung der Projekte steht somit ein Zeitraum von etwa sechs Monaten zur Verfügung. Anträge müssen bis zum 03. März 2024 eingereicht werden. Eine Online-Informationsveranstaltung am 17. Januar 2024 um 19 Uhr bietet Interessierten die Möglichkeit, sich über die Rahmenbedingungen der Kleinprojekteförderung und den Antragsprozess zu informieren. Der Zugangslink und weitere Details zur Förderung sind auf der Website www.leader-voreifel.de verfügbar.
Für individuelle Beratung steht das Regionalmanagement der LEADER-Region per E-Mail an info@leader-voreifel.de sowie telefonisch unter 0151-58425568 oder 0151-67961528 zur Verfügung.
Die „LEADER-Region Voreifel - Die Bäche der Swist“, gegründet nach den Flutereignissen 2021, umfasst die Kommunen Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg sowie die Dörfer Flamersheim, Kirchheim, Palmersheim und Schweinheim der Stadt Euskirchen. Der gemeinnützige Verein bietet neben der Förderung von Kleinprojekten auch Zugang zu LEADER-Fördermitteln der Europäischen Union und des Landes NRW für größere Projekte. Diese Förderung wird durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“ ermöglicht und steht unter dem Vorbehalt der Mittelgewährung durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.BA