Allgemeine Berichte | 01.04.2014

Mietstreitigkeiten vor Gericht vermeiden

Vor Mietvertragsabschluss anwaltlich beraten lassen

Rhein-Sieg-Kreis. Frau Schlau ist Mieterin einer Wohnung im ersten Stock eines Hauses, dessen Eigentümer Herr Pfiffig ist. An einem Morgen bemerkt sie, dass aus einer Wand in der Küche Wasser austritt. Sofort ruft sie Herrn Pfiffig an, erreicht ihn jedoch nicht. Da immer mehr Wasser auf den Fußboden läuft, beauftragt sie den Handwerker Flink mit der Reparatur, um weiteren Schaden abzuwenden. Flink stellt fest, dass ein Leitungsrohr in der Wand undicht geworden ist. Er repariert es und stellt Frau Schlau den Betrag von 4.000 Euro in Rechnung, den diese zähneknirschend zahlt.

Nun verlangt sie den Betrag von Herrn Pfiffig zurück. Dieser weigert sich und verweist auf die im Mietvertrag vorgedruckte Klausel, in der es heißt: „Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten und alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten auszuführen oder ausführen zu lassen.“ Frau Schlau hielt diese Klausel von Anfang an für unwirksam und sucht nun ihren Anwalt auf, der Zahlungsklage gegen Pfiffig erheben soll. Ihr Rechtsanwalt teilt ihr mit, dass er gute Erfolgsaussichten für die Klage sehe. Es habe sich um eine Notmaßnahme gehandelt, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache erforderlich war und keinen Aufschub duldete, da weiterer Wasserschaden drohte und Herr Pfiffig nicht erreichbar war.

Herr Pfiffig wird sich auch nicht auf die Mietvertragsklausel berufen können, die zwar wirksam in den Vertrag einbezogen worden sei, jedoch eine unangemessene Abweichung von den in § 535 Abs.1 BGB enthaltenen Pflichten des Vermieters zur Erhaltung der Mietsache darstelle. Da der Wasserschaden von Frau Schlau auch nicht zu vertreten gewesen sei, wird Herr Pfiffig wohl zahlen müssen. Frau Schlau ist erleichtert und wird sich bei ihrem nächsten Mietvertragsabschluss im Zweifel rechtzeitig vorher anwaltlich beraten lassen, um eine Rechtsstreitigkeit vor Gericht zu vermeiden.

Bernd M. Heinemann

Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Schwerpunkt Familienrecht

Heinemann HC Rechtsanwälte

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Bildergalerien
Dauerauftrag 2026
Anzeige Monte Mare Firmenlauf
Lebenskunstmarkt Remagen
Sommerfest
Stellenanzeige Stations- u. Küchenhilfe / Praxisanleitung
Empfohlene Artikel
Pfarrer Dobelke mit dem Leitungsteam der kfd-Rheinbach
11

Rheinbach. „Zusammenhalt im Glauben“ – unter dieser Überschrift stand das besondere Jubiläum, das die Katholische Frauengemeinschaft (kfd) St. Martin jetzt feiern durfte, denn schließlich können die engagierten Frauen auf eine 100-jährige Tradition zurückblicken. Was sich hinter dieser stolzen Zahl verbirgt, das macht die zum Jubiläum erschienene Festschrift mit vielfältigen Beiträgen zur Geschichte dieser lebendigen Gemeinschaft aus zehn Jahrzehnten eindrucksvoll deutlich.

Weiterlesen

BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 10
176

Jede Woche präsentieren wir Euch einen neuen Schnappschuss aus dem BLICK aktuell-Land. Die Bilder zeigen bekannte Orte, besondere Details oder überraschende Perspektiven aus der Region – doch nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, was genau zu sehen ist.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Das Foto zeigt das Ensemble „kleine Bühne“.(v.l.n.r. 1. Reihe: Oscar Neuman, Ole Neumann, Stephanie Neumann2. Reihe: Karim Kirner, Stefanie Käufler, Cecylia Darda, Martina Bouhs, Bettina Kurscheid, Elfi Rüd, Jutta Flink, Walther Heling, Hannelore Busch, Olga Steinke)
642

Bad Breisig. Die Theatergruppe „kleine Bühne“ bringt den beliebten Klassiker „Der Zauberer von Oz“ von L. Frank Baum als Familienstück open air am letzten Juni-Wochenende im Kurpark der ThermalQuellenstadt auf die Bühne. Die Inszenierung wird im Biergarten Barth im Kurpark aufgeführt und verspricht ein fantasievolles Theatererlebnis für die ganze Familie.

Von Rolf HENZGEN aus Bad Breisig

Weiterlesen

Daniel Ferber ist zwischenzeitlich überregional bekannt. Mit seiner Hymne „Kowelenz“ landete er bereits vor Jahren einen Überraschungs-Erfolg. Mit der Neuauflage von „Dau bes Kowelenz“ gibt er erneut eine Liebeserklärung an seine Heimatstadt ab.
626

Mundart-Sänger Daniel Ferber mit neuem Projekt:

Die Neuauflage von „Dau bes Kowelenz“

Koblenz. Das Jahr 2006 ist vielen Koblenzern in guter Erinnerung: nicht nur durch das deutsche „Sommermärchen“, sondern auch durch ein ganz besonderes Projekt. Unter dem Motto „Dau bes Kowelenz“ produzierten Dirk Zimmer und das Café Hahn ein Kultvideo. Der bekannte Koblenzer Mundart-Sänger hat sich dieses Video vor einigen Wochen durch Zufall noch einmal angeschaut. Spontan entstand bei ihm die Idee, das Projekt in moderner Form neu aufzulegen und weiterzudenken.

Von Horst Hohn aus Mülheim-Kärlich

Weiterlesen